Bescheid des Magistrats aufgehoben
Zwillinge dürfen zurück nach Österreich
Im Fall der kosovarischen Zwillinge könnte es nun doch noch eine glückliche Wende geben. Das Innenministerium hat die Bescheide des Magistrats Steyr aufgehoben, aufgrund deren die Familie Komani Österreich verlassen musste.
8. April 2017, 21:58
Wiedereinreise möglich
Die derzeit in Wien in Spitalsbehandlung befindliche Mutter kann somit zumindest fürs erste bleiben. Dem Vater und den zwei achtjährigen Mädchen wird die Möglichkeit geboten, über ein humanitäres Visum aus dem Kosovo wieder einzureisen.
Entscheidung des Magistrats "falsch"
Konkret wird der negative Bescheid für die Mutter der Zwillingsmädchen aufgehoben. Denn sie ist ja noch in Österreich. Die Begründung von Innenministerin Maria Fekter (ÖVP) für diese bisher wohl einzigartige Vorgangsweise: "Die negative Entscheidung des Magistrats Steyr, mit der der Antrag auf Erteilung eines humanitären Aufenthalts abgelehnt wurde, ist nach unserer Rechtsansicht falsch."
Bescheid ohne Begründung
Denn der Magistrat Steyr habe seine Entscheidung nur mit einer negativen Stellungnahme der Sicherheitsdirektion Oberösterreich begründet, sagt der Rechtssektionschef im Innenministerium Matthias Vogl. Der Magistrat Steyr habe aber in dieser Frage eine Abwägung zu treffen, ob bestimmte Interessen überwiegen, die für oder gegen den Aufenthalt in Österreich sprechen. "Im Bescheid des Magistrats Steyr ist keine derartige Begründung vorgenommen worden."
"Rasch" neu entscheiden
Jetzt muss noch einmal entschieden werden und zwar vom Magistrat in Wien, denn da befindet sich ja nun die Mutter der Zwillinge. Vater und Kinder könnten laut Fekter demnächst wieder nach Österreich zurückkehren, je nachdem wie schnell die Familie, ihre Berater sowie die kosovarischen und österreichischen Behörden sind, denn, so Fekter: "Vater und Töchter können ein Visum beantragen und somit die Entscheidung des Magistrates Wien in Österreich abwarten. Über diesen Antrag muss noch einmal entscheiden werden. Und wir werden ein wachsames Auge darauf haben, dass das rasch geschieht."
"Sorgenkind Verwaltungsgerichtshof"
Das Innenministerium ändere damit und mit den vielen zuletzt bekanntgegebenen Neuerungen aber nicht seine Linie, bekräftigt Fekter: "Sondern ich betone noch einmal: Das Gesetz ist ein gutes Gesetz." Sie ändere ja keine Gesetze, sagt Fekter, sondern nur den Vollzug der Gesetze. Als mitverantwortlich für den Fall Komani nennt die Ministerin neben dem bereits abgelösten Wiener Fremdenpolizeichef und dem Magistrat Steyr auch den Verwaltungsgerichtshof, dessen Vorgangsweise ihr "große Sorgen" bereite. Der Verwaltungsgerichtshof habe "in unverständlicher Sorglosigkeit" einerseits die aufschiebende Wirkung zuerkannt und sich dann für die weitere Prüfung vier Jahre Zeit gelassen habe. "Das große Sorgenkind bei den Verfahren ist derzeit der Verwaltungsgerichtshof."
Kein Abschiebestopp
Was plant die Ministerin nun in ihrem Bereich? Zumindest in Wien soll schon in den nächsten Tagen ein Haus eingerichtet werden, wo Familien, vor Abschiebungen per Flugzeug, untergebracht werden sollen. In den Bundesländern dürften Kinder aber unter Umständen nach wie vor "für Stunden", wie Fekter sagt, in eigenen Räumen der Polizeianhaltezentren, also in Gefängnissen, untergebracht werden. Allerdings wird das Innenministerium gemeinsam mit dem Menschenrechtsbeirat vor Familienabschiebungen eine zusätzliche Prüfung einschieben. Ein vorläufiger Abschiebestopp sei das nicht, sagt Fekter. Weiters wird eine Ombudsstelle für Beschwerden betreffend Familienrückführungen eingerichtet. Und die Ministerin betont, die Kinderrechte sollen in die Verfassung, was ihnen zusätzlichen Schutz bringen dürfte, aber Abschiebungen von Kindern laut Sektionschef Vogl nicht völlig ausschließt.
Bürgermeister von Steyr wehrt sich
Der SPÖ-Bürgermeister von Steyr, Gerald Hackl, entgegnet der Darstellung der Innenministerin: "Der Bescheid liegt seit vier Monaten im Hause bei der Frau Bundesminister. Sie hat zugelassen, dass die Familie auseinandergerissen wurde. Und jetzt sich hinzustellen und sagen, nach der Wien-Wahl, da ist der Bescheid mangelhaft, das ist mehr als unglaubwürdig."
Abendjournal, 18.10.2010
Rechtlich unklar
Wer rein juristisch für den negativen Bescheid verantwortlich war, darüber sind sich selbst Verfassungs- und Verwaltungsjuristen nicht einig. Bernhard Raschauer gibt der Innenministerin recht, Heinz Mayer eher dem Bürgermeister und der Fremdenrechtsexperte Gerhard Muzak meint, dass diese Regelung "legistisch misslungen" sei und es daher zu diesen unterschiedlichen Sichtweisen gekommen sei.
Neuer Fall
Während sich die Ereignisse im Fall der Familie Komani aus Steyr überschlagen, ist nun eine weitere Familie in Oberösterreich von der Abschiebung bedroht. Die Familie Lakota, die acht Jahre in Linz gelebt hat, muss nun zurück nach Mazedonien.
Mittagsjournal, 18.10.2010
Gut integriert
Die Familie ist im Jahr 2002 nach Österreich gekommen. Der Vater arbeitet seit dieser Zeit in Linz, und auch die Mutter ist immer einer Erwerbstätigkeit nachgegangen. Der mittlerweile 20-jährige Sohn holt in Linz den Schulabschluss nach, und vor allem die 12-jährige Tochter Sara kann sich nicht vorstellen, nach Mazedonien zurückzukehren. Sie will ihren Schulabschluss in Linz fertigmachen. In Mazedonien kenne sie die Sprache nicht. Obwohl der Familie eine gute Integration bescheinigt wird, ist sie nun von der Abschiebung bedroht.
Zogajs vor Wiederkehr
Die Familie Zogaj will noch diese Woche im Kosovo die Anträge für eine Wiedereinreise stellen. Die Mutter hat nun die Obsorge für die beiden kleinen Geschwister von Arigona von ihrem Ex-Mann übertragen bekommen – jetzt wären alle Voraussetzungen für eine Wiedereinreise der Frau und ihrer drei Kinder erfüllt.