Abschiebung der achtjährigen Zwillinge in den Kosovo
Niemand will verantwortlich sein
Am Dienstag wird der Ministerrat die Schaffung eines zentralen Bundesamts für Asyl und Migration beschließen. Wie nötig das ist, zeigt der Kompetenzstreit nach der Abschiebung der achtjährigen Komani-Zwillinge in den Kosovo. Die Mitarbeiter von Innenministerin Maria Fekter (ÖVP) und der Bürgermeister von Steyr schieben einander die Verantwortung dafür zu, dass die Familie keinen humanitären Aufenthalt bekommen hat.
8. April 2017, 21:58
Morgenjournal, 18.10.2010
Bürgermeister: "Nur ausführendes Organ"
Tatsache ist: Der negative Bescheid ist im Namen des Bürgermeisters von Steyr ausgestellt. Jener Bescheid, wonach die gut integrierte Familie Komani keinen humanitären Aufenthalt in Österreich bekommt. Das Innenministerium prüft nun, ob die Entscheidung rechtens war. Doch Bürgermeister Alfred Hackl sagt: "Ich kann überhaupt nicht mitentscheiden."
"Sicherheitsdirektion hat entschieden"
Der Bürgermeister sagt, in Wahrheit habe die zu Fekters Innenministerium gehörende oberösterreichische Sicherheitsdirektion entschieden: "Die haben das entschieden. Ich musste als Stadt Steyr diesen negativen Beschied so ausstellen. Ich habe keine andere Wahl."
Sicherheitsdirektion: "Geben nur Empfehlung ab"
Sicherheitsdirektor Alois Lissl entgegnet: In anderen Fällen sei das so. Nicht aber bei der Familie Komani, wo es zuvor schon negative Urteile von Asylgerichtshof und Verwaltungsgerichtshof gab: "Wenn man sich die Rechtslage genau anschaut, ist das Magistrat von sich aus verpflichtet eine Entscheidung zu treffen und unsere Stellungsnahme hat einen reinen Empfehlungscharakter."
Ein Bundesamt für Asyl und Migration
Ein Kompetenzwirrwarr? Insgesamt sind laut Innenministerium mehr als 80 Behörden in Österreich für derartige Fälle zuständig. Das von der SPÖ geforderte Bundesamt für Asyl und Migration soll sie ablösen, allerdings erst ab 2013. Der Grundsatzbeschluss im Ministerrat ist für Dienstag geplant.
Vorerst keine Aufenthaltspflicht
Vorerst zurückgezogen hat Fekter hingegen ihren Ministerratsvortrag, eine bis zu siebentägige Aufenthaltspflicht für Asylwerber in Erstaufnahmezentren vorzuschreiben. Somit kann die Aufenthaltspflicht doch nicht per 1. Jänner in Kraft treten. Ein Teilrückzug, weil ohnehin schon so hitzig über die Asylpolitik diskutiert wird? Nein, heißt es aus Fekters Büro. Grund für die Tagesordnungsänderung seien Bedenken des Verfassungsdienstes im Bundeskanzleramt.