Bisher kostenlose juristische Auskunft

Justiz spart und schränkt Amtstage ein

Auch die Justiz muss ihr Budget sanieren: Justizministerin Claudia Bandion-Ortner will den Amtstag, an dem man bisher kostenlose Auskünfte am Gericht bekommen hat, künftig stark einschränken. Kritiker befürchten, dass das wiederum arme Menschen treffen wird, die sich keinen Anwalt leisten können.

Mittagsjournal, 29.10.2010

Amtstag: Hilfe besonders für Arme wichtig

Wer ohne große Barriere eine rechtliche Auskunft benötigt, kann diese jeden Dienstag bekommen. Denn Dienstag ist Amtstag an Österreichs Gerichten. Hier kann jeder Bürger um juristischen Rat fragen und zwar kostenlos, sagt Oliver Scheiber, er leitet das Bezirksgericht Wien-Meidling: "Das heißt: Ich bekomme eine Klage, dann kann ich am nächsten Dienstag zum Gericht kommen und mich erkundigen und da gebührenfrei. Das nehmen sehr viele in Anspruch. Es sind einerseits Leute, die bereits einen Prozess anhängig haben und eine Klage erhalten haben, die sie nicht verstehen. Das sind Fragen wie: Brauche ich einen Anwalt? Muss ich den eingeklagten Betrag einzahlen?"

In Zukunft: Hilfe stark eingeschränkt

Künftig soll dieses Recht stark eingeschränkt werden. Nur noch in familienrechtlichen Fragen und in Exekutionsangelegenheiten sind Anfragen und Eingaben am Amtstag weiterhin erlaubt, kritisiert der grüne Justizsprecher Albert Steinhauser. Er sagt: "Wenn man zum Beispiel einen Antrag auf Räumungsaufschub im Mietrecht stellen will, dann geht das nicht mehr. Man kann kleinere Mahnklagen nicht mehr einbringen, man kann Besitzklagen nicht mehr einbringen, genauso wie einen Antrag auf Verfahrenshilfe." Künftig werde man gezwungen, sich für solche Fragen einen Anwalt zu nehmen, kritisiert Steinhauser - und das treffe wiederum die sozial Schwächeren.

Justizministerium sieht keine Probleme

Im Justizministerium sieht man das anders. die Beratungstätigkeit bei den Amtstagen sei in den vergangenen Jahren ausgeufert, heißt es. Man sei gezwungen, dies im Sinne der Kostenersparnis ein wenig zu straffen. Dass dies sozial ungerecht sei, könne man nicht nachvollziehen, sagt Georg Kathrein vom Justizministerium: "Nein das sehe ich nicht so. In den Bereichen in denen die Justiz Fürsorgeaspekte zu beachten hat, also im Familienrecht, im Exekutionsrecht soll sich an der bisherigen Regelung nichts ändern. In diesen Bereichen können die Menschen weiterhin zu Gericht kommen. In anderen Bereichen sind wir der Meinung, dass es besser ist, gleich einen Anwalt zu nehmen."

Ärmere Personen bleiben auf der Strecke

In der Praxis wiederum kann man sich sehr wohl negative Auswirkungen vorstellen. Bezirksrichter Oliver Scheiber beschreibt, wie sich die Änderungen seiner Einschätzung nach auswirken: "Eine Einschränkung des Amtstages würde sicher eine dramatische Veränderung bedeuten und würde wohl die Schwächeren treffen. Die, die ein Geld haben, können sich einen Anwalt nehmen und an Informationen kommen."

Vorschlag in Begutachtung

Der Entwurf zu den Einsparungen in der Justiz wurde in Begutachtung geschickt, die Änderungen sollen im kommenden Jahr umgesetzt werden.