Die Vorwürfe

Anklage gegen Ruttenstorfer

Die Staatsanwaltschaft Wien klagt OMV-Chef Wolfgang Ruttenstorfer an. Sie wirft dem Vorstandsvorsitzenden wegen eines Aktienkaufs Insiderhandel vor. Der Vertreter der Klein-Anleger, Wilhelm Rasinger, spricht von Ungeschicklichkeit des OMV-Chefs. Ruttenstorfer selbst weist alle Vorwürfe zurück.

Morgenjournal, 18.11.2010

26.000 Aktien

Es geht um mehr als 26.000 OMV-Aktien. Ruttenstorfer kauft sie am 23. März vorigen Jahres und meldet es der Finanzmarktaufsicht, die die Transaktion im Internet veröffentlicht. Am selben Tag erscheint im Nachrichtenmagazin „profil" ein Interview, dass der OMV Chef ein paar Tage zuvor gegeben hat. In dem Gespräch sagt Ruttenstorfer, dass die OMV den 21,2-Prozent-Anteil an der ungarischen MOL noch bis Jahresende halten wird. Eine Woche später, Ende März, verkauft die OMV überraschend ihre Anteile an die russische Surgutneftegas. Der Kurs der Aktie steigt. Der Verkauf sei nicht absehbar gewesen, sagte Ruttenstorfer gestern gegenüber dem Ö1 Journal.

Ruttenstorfer weist Vorwürfe zurück

Bereits im August des Vorjahres erstattet die Finanzmarktaufsicht FMA Anzeige bei der Staatsanwaltschaft - wegen des begründeten Verdachts auf Insiderhandel. Die Aufsicht spricht eine Strafe in Höhe von 20.000 Euro aus. Ruttenstorfer legt gegen die Verwaltungsstrafe Berufung ein. Er nimmt zur Kenntnis, so der OMV Chef, dass sich die Staatsanwaltschaft der Meinung der FMA nun anschließt. Ruttenstorfer begrüßt die Entscheidung der Justiz und will sich - wie er sagt - in einem fairen Gerichtsverfahren verteidigen. Für ihn seien die Vorwürfe aber schwer nachvollziehbar.

Der Buchwert der Aktien, die Ruttenstorfer im März des Vorjahres erworben hat, liegt derzeit bei annähernd 710.000 Euro - das sind 80.000 Euro über dem investierten Betrag.

Rasinger: Ungeschicklichkeit

Es sei immer problematisch, wenn Manager eigene Aktien kaufen, sagt der Vertreter der Klein-Anleger, Wilhelm Rasinger im Ö1-Morgenjournal gegenüber Hubert Arnim-Ellison. Ruttenstorfers Verhalten sei seiner Meinung nach aber keine beabsichtigte Handlung zum Schaden der Aktionäre gewesen, sondern lediglich eine Ungeschicklichkeit.

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