Vorarlberg und Hochschülerschaft
Klagen trotz Entschärfung
Die Bundesregierung hat zwar am Samstag leichte Entschärfungen ihres Sparbudgets präsentiert. Aber das Land Vorarlberg und die Hochschülerschaft planen nach wie vor Beschwerden beim Verfassungsgerichtshof gegen die Budgetgesetze - wegen der Kürzungen im Familien- und Pflegebereich.
8. April 2017, 21:58
Mittagsjournal, 28.11.2010
"Milderungen unzureichend"
Juristen des Landes Vorarlberg arbeiten schon an einer verfassungsrechtlichen Begründung der Beschwerde. Landeshauptmann Herbert Sausgruber (ÖVP) sagt zum Bundesbudget: "Die Milderungen sind positiv zu beurteilen. Aber sie sind vor allem im Familienbereich unzureichend. Und es wird daher unmittelbar nach Kundmachung des Gesetzes zur Verfassungsklage kommen müssen." Basis ist ein einstimmiger Landtagsbeschluss.
Belastungen und Widersprüche
Vorläufige Argumente aus Vorarlberg: Kürzungen beim Pflegegeld würden Betroffene belasten und einer 15a Vereinbarung zwischen Bund und Ländern widersprechen. Familienbeihilfekürzungen für Studierende kämen überfallsartig, unter bestimmten Umständen könnten Uni-Studien unmöglich vor dem 26. Geburtstag abgeschlossen werden.
Bruch des Vertrauensschutzes
ÖH-Vorsitzende Sigrid Maurer begründet ihre geplante Verfassungsbeschwerde mit dem Bruch des Vertrauensschutzes - auch nach den Abfederungen des Sparbudgets: "Studierende, die ein Studium inskribieren planen ihr Leben für diese Zeit vor und müssen sich darauf verlassen können, dass sie unter den bekannten Konditionen die Familienbeihilfe bekommen. Das 27.000 Studierende, denen da die Existenzgrundlage entzogen wird."
"Da gibt es gute Erfolgsaussichten"
Verfassungsrechtler Heinz Mayer im Ö1-Interview mit
Experte sieht Chancen
Und der Verfassungsrechtler Heinz Mayer sieht Chancen, dass der Gerichtshof die Familienbeihilfe-Regelung in etwa einem Jahr aufheben könnte. Wegen des Arguments "Bruch des Vertrauensschutz" und weil laut einem VfGH-Erkenntnis aus den 90er-Jahren der Staat rund 50 Prozent der Kindererhaltungskosten bis zum Abschluss der Ausbildung übernehmen müsse.