Erhöhung nicht für alle
Neues Jahr bringt Einbußen bei Pensionen
Für Pensionistinnen und Pensionisten kann das neue Jahr einige finanzielle Einbußen bringen: Pensionisten, die mehr als die Mindestpension bekommen, können keinen Alleinverdiener-Absetzbetrag mehr geltend machen und für Neupensionisten gibt es im ersten Jahr keine Pensionserhöhung mehr.
8. April 2017, 21:58
Morgenjournal, 01.01.2010
Erhöhung mit vielen Ausnahmen
2011 steigen die Pensionen um 1,2 Prozent. Das gilt allerdings nur bis zu einer Pensionshöhe von 2.000 Euro monatlich. Für höhere Pensionen wird das Plus schrittweise kleiner, ab 2.310 Euro gibt es gar keine Erhöhung. Das gilt auch für Neupensionisten: Sie müssen vor der ersten Pensionserhöhung eine Frist von einem Jahr abwarten.
Die Sonderzahlungen, also die 13. und 14. Pension, werden für Neupensionisten nur mehr aliquot ausbezahlt. Im kommenden April bekommt man die erste Sonderzahlung also nur dann zur Gänze, wenn man bereits sechs Monate in Pension ist. Für jedes Monat weniger bekommt man entsprechend weniger Geld.
Alleinverdienerabsetzbetrag fällt
Und Ehepaare, von denen nur eine Person eine Pension bekommt, diese aber über der Mindestpension liegt, können keinen Alleinverdienerabsetzbetrag mehr geltend machen und verlieren so rund 360 Euro im Jahr.