Neu im Neuen Jahr

Versicherung für Behinderte

Menschen mit Behinderung, die ihren Möglichkeiten entsprechend in speziellen Einrichtungen beschäftigt sind, werden ab kommendem Jahr in die Unfallversicherung mit einbezogen. Bisher war das nicht der Fall.

Morgenjournal, 26.12.2010

Gleiche Risiken

Sie können aufgrund ihrer Behinderung zwar keiner sogenannten normalen Erwerbstätigkeit nachgehen und arbeiten trotzdem regelmäßig in speziellen Einrichtungen wie Tagesheimstätten, betrieblichen Arbeitsgruppen oder Einrichtungen in Wohnheimen. Sie sind deshalb genauso wie andere Beschäftigte auch auf dem Weg von oder zur Arbeit oder in der Arbeit entsprechenden Gefahren ausgesetzt. Eine Unfallversicherung für diese Menschen hat es bisher aber nicht gegeben.

Teilversicherung

Ab 1.1.2011 wird das anders, dann werden Menschen mit Behinderung, die in Beschäftigungstherapie-Einrichtungen tätig sind, in die Unfallversicherung mit einbezogen und zwar in Form einer Teilversicherung.