Gesetz vor Beschluss

Kinderrechte in der Verfassung

Seit Jahren fordern Menschenrechts- und Hilfsorganisationen, die Kinderrechte in der Verfassung zu verankern, um Schutz und Rechte der Kinder zu stärken. Jetzt dürfte dieser Beschluss unmittelbar bevor stehen. In dieser Woche beschäftigen sich zwei Parlamentsausschüsse damit. Nächste Woche könnte der Beschluss im Nationalrat folgen.

Einzig den Grünen geht der Entwurf der Regierungsparteien nicht weit genug. ÖVP-Klubobmann Karlheinz Kopf versucht diese Bedenken zu zerstreuen.

Morgenjournal, 12.01.2011

Kinderrechtsgesetz soll beschlossen werden

Jedes Kind hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge, die für sein Wohlergehen notwendig ist. Jedes Kind hat Anspruch auf Kontakt zu beiden Elternteilen. Jedes Kind hat das Recht auf Berücksichtigung seiner Meinung. Das sind nur einige der Kinderrechte, die künftig in der Verfassung stehen werden.

Den Gesetzesentwurf der Regierungsparteien ÖVP und SPÖ gibt es seit Monaten. Nun scheinen sich, nach zähen Verhandlungen, auch die Freiheitlichen damit anfreunden zu können. Auch das BZÖ kann sich grundsätzlich vorstellen zuzustimmen, kleinere Änderungen noch vorausgesetzt.

Für Grüne zu wenig

In Parlamentsausschüssen am Mittwoch und Donnerstag gibt es noch einmal die Gelegenheit über Details zu verhandeln und Experten zu hören. Nächste Woche in der Nationalratssitzung dürfte die Verankerung der Kinderrechte in der Verfassung dann endgültig beschlossen werden. Vermutlich mit allen Stimmen, außer mit jenen der Grünen. Sie stoßen sich vor allem daran, dass nicht die gesamte Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen verankert wird, sondern nur Teile und das sei zu wenig, um grundlegende Rechte der Kinder in Österreich zu gewährleisten.

Kopf bestreitet Vorwurf

Dieser Vorwurf, nur Teile zu übernehmen, gehe ins Leere, entgegnet ÖVP-Klubobmann Karlheinz Kopf. Denn andere Teile der Kinderrechtskonvention seien schon früher in österreichischem Recht verankert worden, sagt Kopf. Das heißt damit sei, nach dem Beschluss, so gut wie die gesamte Konvention in österreichischem Recht verankert, das meiste davon im Verfassungsrang, wie Kopf betont, und damit beim Verfassungsgerichtshof einklagbar.

Abschiebung von Flüchtlingskindern

Die Grünen wird das vermutlich nicht überzeugen, denn sie lehnen auch einen weiteren Punkt ab. Der Entwurf sieht vor, dass die Kinderrechte dann eingeschränkt werden könnten, wenn es die nationale Sicherheit oder die öffentliche Ordnung erfordert. Damit könnte zum Beispiel das Fremdenrecht die Kinderrechte aushebeln, befürchten die Grünen. Abschiebungen von Flüchtlingskindern, wie sie in jüngster Zeit für Schlagzeilen sorgten, könnten also auch weiterhin nicht verhindert werden.

ai: Kinder zweiter Klasse

Auch von Menschenrechtsorganisationen wie amnesty international kommt massive Kritik. Die Organisationen kritisieren heute auch in einem Parlamentsausschuss, dass Asylwerber-Kinder als Kinder zweiter Klasse behandelt werden sollen.

Mittagsjournal, 12.01.2011

Kritik von Menschenrechtsorganisationen,