Stärkung der Väterrechte

Neuregelung im Familienrecht

Justizministerin Claudia Bandion-Ortner drängt auf eine Neuregelung im Familienrecht und hat jetzt auch einen Gesetzesentwurf vorgelegt. Er sieht eine Stärkung der Rechte von Vätern vor - konkret beim Besuchsrecht und bei der Obsorge für die Kinder. In diesem Punkt gibt es zwar nach wie vor keine Einigkeit mit dem Koalitionspartner SPÖ, in anderen Bereichen aber sehr wohl.

Mittagsjournal, 24.02.2011

SPÖ und ÖVP: In drei von vier Punkten einig

Der Gesetzesentwurf des Justizministeriums liest sich fast wie ein Appell an Eltern, nicht auf dem Rücken ihrer Kinder zu streiten. Und laut Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek sind sich SPÖ und ÖVP in drei von vier enthaltenen Vorhaben weitgehend einig - wohl auch im Sinne der Kinderrechte und der Verfassung. Dort heißt es: Jedes Kind hat Anspruch auf regelmäßige persönliche Beziehungen und direkte Kontakte zu beiden Elternteilen, es sei denn, das steht dem Kindeswohl entgegen.

"Entfremdung verhindern"

Der Familienrechts-Gesetzesentwurf der Justizministerin soll nun konkret verhindern, dass ein Elternteil, meist der Vater, während monatelanger Gerichtsverfahren am Pflegschaftsgericht seine Kinder nicht sieht. Laut Justizministerin Claudia Bandion-Ortner soll es in Zukunft ein provisorisches Besuchsrecht, ein Mindestbesuchsrecht, das gesetzlich festgelegt ist, und eine sofortige Einigung über besuchsrechtliche Regelungen bei einvernehmlichen Scheidungen geben. Dies sei wichtig, um eine Entfremdung der Kinder zu verhinder, so die Justizministerin.

"Richtiger Schritt"

Allerdings soll das Mindestbesuchsrecht nur vier Tage pro Monat betragen. Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek von der SPÖ ist in diesem Punkt einverstanden. Da Väter ihre Kinder oft monatelang nicht gesehen hätten, gelte es hier, "einen richtigen Schritt" zu setzen, so die Familienministerin. Einigkeit gibt es auch was den Plan betrifft, Familienschlichtungsstellen einzurichten, mit Psychologen und Sozialarbeitern. Sie sollen Gerichtsstreitigkeiten gleich verhindern oder schlichten. Allerdings ist vorerst nur ein Pilotprojekt geplant.

Gemeinsame Obsorge nach Scheidungen strittig

Ebenfalls einig sind sich die Ministerinnen darüber, dass nicht-verheiratete Väter künftig einen Antrag auf Obsorge stellen können - auch wenn die Mutter der Kinder nicht einverstanden. Bei der gemeinsamen Obsorge geht es unter anderem um die Mitbestimmung über die Schulwahl und den Wohnort der Kinder und der Gesetzesentwurf entspricht einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.

Strittig ist nach wie vor aber die gemeinsame Obsorge nach Scheidungen. ÖVP-Ministerin Bandion-Ortner sagt, es sei für die Kinder am besten, wenn der natürliche Zustand der gemeinsamen Obsorge zunächst aufrechterhalten bleibe. Wenn allerdings das Kinderwohl gefährdet sei, sei einem Elternteil die Obsorge zu entziehen, so die Justizministerin. Und zwar nur dann. Also etwa wenn es Gewalt- oder Vernachlässigungsvorwürfe gegen einen Elternteil gibt. SPÖ-Ministerin Heinisch-Hosek ist das zu wenig. Sie kritisiert die Automatik im Entwurf Bandion-Ortners und fordert, nach wie vor ganz genau nachzuschauen, was das Beste für das Kind sei. Am Montag soll der Gesetzesentwurf von 32 Experten und Beamten in einer Familienrechtsarbeitsgruppe diskutiert werden. Ob es dann eine Einigung zwischen den Koalitionspartnern gibt, bleibt fraglich.