Menschenrechtsgericht verurteilt Österreich

Urteil: Sorgerecht auch für Väter

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Österreich in einem Sorgerechtsstreit verurteilt. Es geht um ein Gesetz, wonach der Vater eines unehelichen Kindes nur dann die Obsorge erhält, wenn die Mutter zustimmt oder das Kindeswohl gefährdet ist. Dieses Gesetz verstoße gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, so der Gerichtshof.

Abendjournal, 03.02.2011

Entscheid in Obsorgestreit

Es muss die Möglichkeit bestehen, dass Vater und Mutter gemeinsam die Obsorge erhalten, sagt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Sollte das für das Kind schlecht sein, dann muss ein Gericht entscheiden, ob die Mutter oder der Vater die alleinige Obsorge erhält. Diese Möglichkeit gibt es derzeit in Österreich nicht, wie ein lediger Vater feststellen musste. Er hatte bei Gericht die Übertragung der Obsorge von der Mutter an ihn beantragt, war aber aufgrund der Rechtslage gescheitert. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat ihm jetzt Recht gegeben.

Arbeitsgruppe eingerichtet

Österreichs Justizministerin, Claudia Bandion-Ortner, sagt, das Urteil werde sehr ernst genommen. Jetzt soll mit einer Arbeitsgruppe an dem neuen Gesetz gearbeitet werden. Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) fordert, dass es bei der Obsorge keine Automatik, sondern eine Prüfung im Einzelfall zum Wohl des Kindes geben soll.

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