Vater vor Gericht

Kampf um Obsorge

In Wien steht ein Väterrechtsaktivist vor dem Strafrichter. Die Vorwürfe gegen ihn reichen von gefährlicher Drohung über Nötigung, und Beleidigung von Behörden im Internet bis hin zum Missbrauch von Abhöranlagen. Im Kampf um die Obsorge für seine beiden Töchter ist dieser Vater sehr weit gegangen.

Mittagsjournal, 14.02.2011

"Grenzen überschritten"

Der Staatsanwalt sagt heute gleich zu Beginn der Verhandlung: Dass Väter zunehmend Rechte und Verantwortung für ihre Kinder übernehmen wollen, sehe er positiv. Aber, so der Ankläger, wir wären nicht hier, wenn der Angeklagte nicht Grenzen überschritten hätte. Fünf Richterinnen und Richter habe der 48-Jährige verleumdet, die Wiener Kinder- und Jugendanwältin und Sozialarbeiterinnen gefährlich bedroht oder genötigt. Immer wieder hat er Gespräche aufgezeichnet und den Inhalt ins Internet gestellt. Im Internet, so der Vorwurf, habe er auch Behörden beleidigt.

Angeklagter bekennt sich „nicht schuldig“

Der Angeklagte sagt in seinem ersten Statement: Ich bin hier für die Rechte der Kinder. Er betont, dass seine 12-Jährige Tochter bei ihm leben wolle. Und er bekennt sich nicht schuldig in allen Anklagepunkten. Der 48-Jährige sieht offenbar seine Frau sowie Vertreterinnen und Vertreter von Behörden als Täter und hat auch gegen Richter Anzeige bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft erstattet.

Staatsanwaltschaft wertet Mail als Drohung

Heute Vormittag ist es im Gerichtssaal dann vor allem um jenes E-Mail an eine Pflegschaftsrichterin gegangen, das dem Mann eine viermonatige Untersuchungshaft eingebacht hat. Einzelne Sätze aus dem mehrseitigen Mail wie "Ich werde den Weg zu Ende gehen" oder "Es wird auch Einfluss auf ihr Leben haben", interpretiert die Staatsanwaltschaft als Bedrohung der Richterin mit dem Tod.

Querulant oder gefährlicher Gewalttäter?

Der Angeklagte sieht seine Sätze als aus dem Zusammenhang gerissen und sagt, es habe für ihn und die Richterin nur die Gefahr bestanden, dass seine ältere Tochter nach einem Selbstmordversuch sich tatsächlich das Leben nehmen könnte, weil sie bei ihm leben wolle. Der Richter soll nun bis Freitag klären, ob der Angeklagte ein Querulant, ein potentiell gefährlicher Gewalttäter oder ein Mann ist, der aus nachvollziehbarer Verzweiflung zum Väterrechtler geworden ist. Der Prozess ist für vier Tage anberaumt.