Gesetz wird geändert

Mehr Väterrechte nach Trennung

Die Rechte von Vätern unehelicher Kinder sollen gestärkt werden. Künftig sollen Väter, nach einer Trennung der Eltern, beim Sorgerecht nicht diskriminiert werden. Das ist die Folge eines Urteils, das der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gegen Österreich entschieden hat. Die Bundesregierung will nun das Gesetz ändern, ist aber noch nicht ganz einig, wie.

Morgenjournal, 04.02.2011

Politik uneins,

Änderung soll kommen

Bisher ist die gemeinsame Obsorge nur bei Zustimmung der Mutter zuerkannt worden. Überhaupt wird bisher bei unehelichen Kindern fast immer der Mutter das Sorgerecht zugesprochen, außer wenn das Kindeswohl dadurch gefährdet würde. Und um dieses Wohl des Kindes gehe es überhaupt, sagen Justizministerin Claudia Bandion-Ortner und Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ). Deshalb soll nun das Sorgerecht in Österreich geändert werden.

Koalition nicht ganz einig

Für dieses gemeinsame Bestreben war aber offenbar das Urteil des Gerichtshofs für Menschenrechte notwendig. Ganz harmonisch klingt es aber noch nicht. Bandion-Ortner empfindet das Urteil des Menschenrechtgerichts als "Rückenwind". Denn bisher sei sie da bei der SPÖ auf taube Ohren gestoßen, so Bandion-Ortner. Frauenministerin Heinisch-Hosek sieht jetzt die Justizministerin gefordert.

Heinisch-Hosek: Jeden Fall prüfen

Künftig soll es keinen Automatismus zugunsten der Mutter geben, der bei unehelichen Kindern fast immer das Sorgerecht zugesprochen wird, außer wenn das Kindeswohl dadurch gefährdet würde. Bei einer Gesetzesänderung müsste dann das Gericht den Fall jedes Kindes genau prüfen, sagt die Frauenministerin. Außerdem sollen auch Väter die gemeinsame Obsorge beantragen können. Das war bisher nicht der Fall. Bei einer Prüfung durch das Gericht werde dann auch zu beachten sein, wie sehr sich der Vater schon bisher um das Kind gekümmert hat. Einen Automatismus für eine gemeinsame Obsorge soll es nicht geben, so Heinisch-Hosek.

Bandion will gemeinsame Obsorge

Justizminister Bandion-Ortner strebt weiterhin die von ihre geplante gemeinsame Obsorge an: "Es geht da nicht um Männerrechte oder Frauenrechte, es geht um die Rechte der Kinder." Studien hätten belegt, dass die gemeinsame Obsorge für alle Trennungskinder der richtige Weg sei und deeskalierend wirke. Alle Trennungskinder hätten ein Anrecht sowohl auf die leibliche Mutter als auch den leiblichen Vater. Ausnahmen könne es immer wieder geben, wenn es im Sinne des Kindes sei.

Blau, orange, grün

Die Reaktion der Opposition auf das Urteil der Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte: FPÖ und BZÖ sprechen sich für eine automatische gemeinsame Obsorge aus. Für die Grünen müssten dafür bestimmte Voraussetzungen gegeben sein, etwa bei gemeinsamem Wohnsitz von Eltern und Kind.

Justiz warnt vor Überlastung

Im Justizministerium befürchtet man mit einer Neuregelung eine völlige Überforderung der Gerichte. Dann nämlich wenn künftig in jedem Trennungsfall ein Gericht prüfen müsste, ob Mutter und Vater die gemeinsame Obsorge für die Kinder bekommen. Auch deshalb will man im Justizministerium die automatische gemeinsame Obsorge.

Mittagsjournal, 04.02.2011

Wenn die gemeinsame Obsorge in jedem Fall einzeln geprüft wird, droht eine Überforderung der Gerichte, fürchtet das Justizministerium,

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