Keine Männerdiskriminierung bei Sorgerecht

Deutschland stärkt Väterrechte

Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat die Rechte von Vätern unehelich geborener Kinder gestärkt. Eine Mutter darf in Zukunft nicht mehr die gemeinsame Sorge für ein Kind verweigern, außer ein Gericht gibt ihr Recht. Dieser Entscheidung liegt ein Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zugrunde.

Mittagsjournal, 03.08.2010

Verstoß gegen Menschenrechtskonvention

Der Mann, der den Sorgerechtstreit bis vor das Bundesverfassungsgericht getragen hat, ist seit dem Jahr 1998 Vater eines Sohnes. Er wollte, dass er mit der Mutter gemeinsam das Sorgerecht über das Kind ausüben darf, aber das lehnte die Mutter ab und damit stand er bisher chancenlos da. Aber zuletzt war von anderer Seite Bewegung in die Materie gekommen.

In einem ähnlichen Fall hatte nämlich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden, dass das deutsche Sorgerecht Männer diskriminiert und daher gegen die europäische Menschenrechtskonvention verstößt.

Kein Vetorecht für Mütter

Konkret geht es darum, dass in Deutschland, wie auch in Österreich, üblicherweise die Mutter eines nicht ehelich geborenen Kindes automatisch das Sorgerecht bekommt. Und sie hatte bisher auch ein Vetorecht. Wenn sie sich gegen eine gemeinsame Sorge mit dem Vater sträubte, dann war damit alles entschieden. Und dieser Punkt ist jetzt durch den Europäischen Gerichthof für Menschrechte und das Bundesverfassungsgericht gleichermaßen für nicht rechtmäßig erklärt worden.

Gericht hat das letzte Wort

In den Worten des Bundesverfassungsgerichts: Es kann weiterhin möglich sein, dass die Mutter zunächst das Sorgerecht bekommt. Es ist aber unzulässig, dass sie ihr uneingeschränktes Vetorecht gegen gemeinsame Obsorge behält. Wenn sie sich weigert, dann muss in Zukunft ein Gericht das letzte Wort bekommen, und das muss dann feststellen, ob ein beantragtes alleiniges oder teilweises Sorgerecht des Vaters im Interesse des Kindes sei oder nicht.

Schon vor diesem Beschluss hatte das deutsche Justizministerium Reformen des Sorgerechts angekündigt, im Kern muss darin jetzt enthalten sein, was die europäischen und deutschen Höchstgerichte fordern. Ein Gericht muss also die Letztentscheidung haben, wenn es um gemeinsame Sorge für Kinder geht, ein Nein der Mutter zählt nur noch als vorletztes Wort.

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