EUGH: Automatisches Aufenthaltsrecht
Eltern aus Nicht-EU-Staaten geschützt
Der Europäische Gerichtshof hat ein Urteil gefällt, das den Aufenthalt vieler Nicht-EU-Bürger in der Europäischen Union neu regeln könnte. Denn das europäische Höchstgericht hat festgestellt, dass Menschen, die selbst nicht EU-Bürger sind, aber minderjährige Kinder mit EU-Staatsbürgerschaft haben, ein automatisches Aufenthaltsrecht in der EU bekommen.
27. April 2017, 15:40
Morgenjournal, 10.03.2011
Noch keine Euphorie
Bei der Organisationen Ehe ohne Grenzen will man Euphorie erst gar nicht aufkommen lassen. Die Initiative engagiert sich seit fünf Jahren für Österreicherinnen und Österreicher, die mit Nicht-EU-Bürgern verheiratet sind, aber aufgrund der Fremdengesetze nicht gemeinsam in Österreich leben können. Das Urteil des europäischen Gerichtshofs wird vielen Paaren sehr helfen, sagt die Obfrau von Ehe ohne Grenzen Angela Magenheimer, aber das werde dauern.
Einkommengrenze als Hindernis
Ein Beispiel: eine Österreicherin heiratet einen Mann aus Südafrika. Die beiden bekommen ein Kind, das die österreichische Staatsbürgerschaft hat. Dennoch kann der Mann derzeit nur hier leben, wenn er unter anderem ein Einkommen von knapp 1.200 Euro plus Miete nachweisen kann. Das Urteil stärkt das Recht von Kindern auf ihre Eltern, sagt der Verfassungsexperte Bernd-Christian Funk.
Dass die Einkommensgrenze wegfällt, glaubt Funk nicht, schließlich muss der Betroffene nachweisen, dass er für sein Kind Unterhalt leistet. Alexander Pollak von SOS-Mitmensch fordert: das Urteil müsse eine Kursänderung in Österreich bringen.
Ministerium wartet ab
Aus dem Innenministerium gibt es noch keine Information, wie das Urteil konkret in Österreich umgesetzt wird. Man müsse sich das erst ansehen, sagt ein Sprecher. Angela Magenheimer rechnet nicht damit, dass die Aufenthaltsbehörden sofort ihre Praxis ändern.
Das Innenministerium sagt dazu: die Analyse des Urteils werde noch einige Tage dauern.