Rechtsstreit könnte Start verzögern

E-Medikation droht Aufschub

Beim Projekt E-Medikation sollen durch eine Vernetzung von Ärzten, Spitälern und Apotheken mögliche Wechselwirkungen von Medikamenten vermieden werden. Doch der Start dieses Pilotprojekts für mehr Patientensicherheit wackelt wieder, nachdem es schon einmal verschoben werden musste.

Morgenjournal, 25.03.2011

Beschwerde beim Vergabeamt

Die Vergabe des Auftrags für die Abwicklung der E-Medikation könnte rechtlich nicht halten: Ein Tiroler Unternehmen, das nicht zum Zug gekommen ist, hat diesen Fall zum Bundesvergabeamt gebracht und plant auch einen Einspruch beim Höchstgericht. Volker Schörghofer, im Hauptverband der Sozialversicherungen for E-Card und E-Medikation Verantwortlicher gibt sich aber trotz der Beschwerde beim Bundesvergabeamt zuversichtlich. "Nach unserer Einschätzung dürfte da kein Problem entstehen", so Schörghofer.

Nach der Verschiebung des Starts von 1. Dezember auf 1. April sei nun alles vorbereitet, die Technik funktioniere, sagt Volker Schörghofer. Im schlimmsten Fall könnte aber das Bundesvergabeamt gegen die Sozialversicherung entscheiden und damit den Start weiter verzögern.

Start in drei Regionen

Mit der E-Medikation soll die Patientensicherheit erhöht werden, indem Ärzte, Apotheker und Spitäler künftig besser zusammen arbeiten und alle Informationen über die Medikamente der Patienten bekommen. So sollen mögliche Wechselwirkungen systematisch geprüft und Nebenwirkungen oder gar gesundheitliche Schäden vermieden werden. Patientinnen und Patienten können freiwillig daran teilnehmen. Schörghofer hofft, dass 200.000 Menschen von Anfang an mitmachen. Zuerst gibt es aber eine Pilotphase für die E-Medikation in drei Regionen, in Tirol, in Oberösterreich und in Wien: Reutte und Imst in Tirol, Wels, Grieskirchen, Eferding in Oberösterreich, sowie Floridsdorf und Donaustadt in Wien. In jeder dieser Regionen gibt es zwei Spitäler und in Summe 105 Ärztinnen und Ärzte sowie 56 Apotheken.

Geplanter Starttermin ist oder wäre Anfang April, wenn sich dieser Start wegen des Einspruchs beim Vergabeamt nicht verzögert.