Breite Kritik an Gesetzesentwurf

Warten auf transparente Regierungswerbung

Bei der versprochenen Offenlegung von Regierungsinseraten spießt es sich. Im März hatten sich SPÖ und ÖVP geeinigt, dass künftig jeder wissen darf, wie viel Geld Ministerien, Länder und öffentliche Unternehmen für Werbung ausgeben. Bisher aber erntet Staatsekretär Josef Ostermayr (SPÖ) mit seinem Gesetzesentwurf massive Kritik von vielen Seiten.

Morgenjournal, 13.05.2011

Wirtschaft warnt

Mehr als vierzig Stellungnahmen liegen vor zum Entwurf des Transparenzgesetzes, von Ministerien über Sozialpartner bis zum Rechnungshof. Den einen geht das Gesetz zu weit, etwa der Wirtschaftskammer. Sie warnt, dass ein Offenlegen von Werbeaufträgen schlecht fürs Geschäft sei: "Eine Vielzahl von vor allem regional aktiven Medienunternehmen hat ihr Geschäftsmodell auf Basis von Kooperationsmodellen entwickelt. Jeder Rückgang von Kooperationen oder bei Aufträgen seitens meldepflichtiger Rechtsträger würde im Ergebnis zu einer reduktion des medialen Angebots und der Medienvielfalt führen."

Gegenargument Wettbewerb

Ähnlich die Wiener Landesregierung, die sich gegen das geplante Einbeziehen von Unternehmen in öffentlicher Hand ins Transparenzgesetz wehrt: "Die Bekanntgabepflicht würde dazu führen, dass unmittelbare Konkurrenten Informationen über Vertragsverhältnisse erhalten würden. Dies ermöglichte (sic!) Rückschlüsse auf die Kommunikationsstrategie und das Kommunikationsbudget der Unternehmen. Die Gefahr einer Verzerrung der Wettbewerbsverhältnisse wäre gegeben."

Sorge um "Geschäftsgeheimnisse"

So schreibt daher auch die Bundesbahn in ihrer Stellungnahme: "Die Veröffentlichung der Werbeaufträge bringt für die Unternehmen Nachteile, weil damit wesentliche üblicherweise dem Geschäftsgeheimnis unterliegende Einkaufskonditionen für Konkurrenzunternehmen im In- und Ausland detailliert einsichtig werden."

Ohnehin unnötig?

Das Innenministerium wiederum kritisiert eine zu häufige Meldepflicht, nämlich alle sechs Monate, und gibt zu bedenken, dass ohnehin die Transparenzdatenbank komme: "In Anbetracht der Umsetzung der Transparenzdatenbank kommt es zu Doppelgleisigkeiten im Bereich Förderungen. Weiters wird angemerkt, dass eine jährliche Bekanntgabe - anstatt halbjährlicher Bekanntgabe - ausreichend erscheint."

Sanktionen vermisst

Anderen wiederum geht der Gesetzesentwurf nicht weit genug. Die Arbeiterkammer etwa schreibt: "Der Entwurf sieht keine Sanktionen bei Verletzungen der Meldepflichten vor, was aus Sicht der Bundesarbeitskammer unbefriedigend ist. Nur durch ein wirksames Kontroll- und Sanktionensystem kann sichergestellt werden, dass die gewollte Transparenz tatsächlich hergestellt wird."

Zweifel an Durchsetzbarkeit

Auch der Rechnungshof warnt vor einer letztlich zahnlosen Regelung: "Weder der Entwurfstext noch die Erläuterungen sehen eine Kontrolle hinsichtlich der Richtigkeit der erstatteten Meldungen vor. Ebenso ist festzuhalten, dass an den Fall der Nicht- oder Falschmeldung keine Sanktionen geknüpft sind. Aus diesem Grund könnte die Durchsetzbarkeit der Vorschriften nicht gewährleistet werden."

Beschluss verzögert

An sich hätte das Transparenzgesetz schon vor einigen Wochen vom Ministerrat beschlossen werden sollen, noch vor der jüngsten Regierungsumbildung. Viel Zeit bleibt nun nicht mehr: laut Gesetzesentwurf ist der 1.Juli für das Inkrafttreten vorgesehen.