Klasnic-Kommission: Entschädigung möglich

Missbrauchsvorwurf wird geprüft

Nach den Missbrauchsvorwürfen und den Anzeigen einer heute 45-jährigen Frau gegen zwei katholische Priester, kündigt die Klasnic-Kommission an den Fall weiter zu prüfen. Die Kommission hat der Frau bereits eine Therapie bezahlt, aber die Vorwürfe noch nicht geprüft, heißt es. Nun stellt die Kommission doch Entschädigung in Aussicht.

Mittagsjournal, 27.06.2011

Fall nicht abgeschlossen

Für uns ist der Fall noch nicht abgeschlossen, sagt Kurt Scholz, Mitglied der Klasnic-Kommission. Die Kommission hat sich im Vorjahr schon einmal mit den Vorwürfen der heute 45jährigen Frau befasst und ihr eine stationäre Therapie im Wert von 11.000 Euro bezahlt. Allerdings als Soforthilfe, sagt Kurt Scholz.

"Rasch und unbürokratisch geholfen"

Man habe gesehen, dass die Frau dringend Hilfe braucht. Die Klasnic-Kommission habe sehr rasch und sehr unbürokratisch geholfen, betont Scholz. Man wollte den Leidensdruck einer jungen Frau lindern, um ihr zu der Handlungsfähigkeit zu verhelfen, die sie jetzt unter Beweis stellt, so Scholz.

Udo Jesionek, ebenfalls Mitglied der Klasnic-Kommission, ergänzt: Wenn große Wahrscheinlichkeit besteht, dass Missbrauch oder Misshandlung erfolgt ist und wenn sicher ist, dass eine Traumatisierung vorliegt, dann gewähren wir die Therapie und im Zweifel die Entschädigung.

Kommission dachte Anzeige sei unerwünscht

Nun hat die Frau Anzeige erstattet. Warum das die Klasnic-Kommission nicht getan hat, darüber gehen die Darstellungen auseinander. Die Frau sagt, sie sei nicht einmal danach gefragt worden.

Kurt Scholz entgegnet, dass der Sachverhalt nicht so dargestellt wurde, dass eine Anzeige unvermeidbar gewesen wäre. Sein Eindruck war, dass eine Anzeige nicht erwünscht gewesen war. In so einem Fall halte man sich an den Wunsch der Betroffenen, so Scholz.

Nun seien aber ohnehin die Gerichte am Zug, so Kurt Scholz. An diese Ergebnisse werde sich die Klasnic-Kommission natürlich halten.

Detaillierte Prüfung nötig

Damit die Frau Entschädigung bekommt, müsse die Kommission den Fall detailliert prüfen, das sei bisher nicht geschehen.

Dafür müsse sie nun mit einem Therapeuten das "Clearing", ein zehnstündiges Gespräch, absolvieren. Nach Einschätzung von Kurt Scholz steht einer Entschädigung nichts entgegen, wenn die Betroffene das "Clearing" durchläuft.

Einer der beiden Beschuldigten ist mittlerweile suspendiert worden. Er darf bis auf weiteres nicht mehr als Schulseelsorger tätig sein.

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