Nationalbank wehrt sich

OeBS-Affäre: Was wusste der Aufsichtsrat?

In der Affäre um die Nationalbank-Banknotentochter OeBS sind nun die Verteidiger der Beschuldigten in die Offensive gegangen. Der "Kurier" berichtet, dass die umstrittenen Provisionszahlungen dem OeBS-Aufsichtsrat durchaus bekannt gewesen seien. Bei der Nationalbank will man das so nicht sehen.

Mittagsjournal, 10.11.2011

Aufsichtsrat weist Vorwurf zurück

Im Aufsichtsrat der OeBS, der sich aus drei Nationalbankdirektoren zusammen setzt, sei immer wieder die Rede von Vertriebsprovisionen gewesen. Allerdings seien diese als Zahlungen deklariert, die Kontaktpersonen im Ausland für die logistische Abwicklung der Geldtransporte in die Kundenländer erhalten hätten, heißt es in der Nationalbank. Immer wieder sei seitens des Aufsichtsrates darauf gedrängt worden, diese Kosten zu senken. Dass es sich dabei um mögliche Schmiergeldzahlungen handeln könnte, darauf sei man nicht in den kühnsten Träumen gekommen. Vor allem, da der nunmehr in U-Haft sitzende ÖBS-Geschäftsführer Michael Wolf nach 30 Jahren Tätigkeit in der Nationalbank auf einen untadeligen Ruf verweisen konnte, hört man aus der Nationalbank. Erst im Sommer habe man entdeckt, dass der Aufsichtsrat vom Management angelogen wurde. Wolfs Anwalt Manfred Ainedter wiederum hat bereits am Wochenende betont, dass sein Mandant zu Unrecht beschuldigt werde und den Aufsichtsrat immer umfassend informiert habe.

Provisionen für tatsächliche Aufträge

Das wirft alles die Frage auf, was denn nun eigentlich hinter den Zahlungen von 14,5 Millionen Euro an die Firma Venkoy mit Sitz in Panama steckt. Verteidiger Rudolf Maier vertritt einen der beiden Anwälte, die nun ebenfalls in Untersuchungshaft sitzen. Sein Mandant war der österreichische Anwalt der Firma Venkoy, und der beteuere, "nie in seinem Leben untreu" gewesen zu sein. Aufgrund gültiger Verträge seien zwischen Venkoy und OeBS erst dann Provisionszahlungen geleistet worden, wenn tatsächlich Aufträge eingegangen und bezahlt worden seien. Also kein Geld für Vertriebslogistik, sondern für Auftragsbeschaffung in fernen Ländern. Sein Mandant habe die Provisionen, die nach der Auftragsvergabe gezahlt wurden, weiterverteilt, sagt Mayer. Im ganzen Akte gebe es keine Beweise für "Kickback-Zahlungen".