Verdächtige zwei Mal im Visier der Staatsanwälte

Nationalbank-Affäre: Schon früher Ermittlungen

Rund um die Schmiergeldaffäre der Östereichischen Nationalbank werden immer neue Details bekannt. Einige der nun verdächtigen Personen sind bereits 2008 und 2009 im Visier von Ermittlungen gestanden. In beiden Fällen ging es um den Verdacht von Geldwäsche. Und beide Male wurden die Ermittlungen von der Staatsanwaltschaft eingestellt.

Abendjournal, 7.11.2011

Petra Pichler

Ermittlungen und Einvernahmen

Ausländische Banken hatten bereits zwei Mal verdächtige Überweisungen der Österreichischen Banknoten- und Sicherheitsdruck GmbH (OeBS) an die zuständige Stelle im Bundeskriminalamt gemeldet. Dort wurden auch prompt Ermittlungen eingeleitet und die zuständigen Personen in der ÖBS dazu einvernommen.

Die Ergebnisse der Untersuchung der Fälle wurden an die Staatsanwaltschaft übergeben. Eine Verdachtsmeldung landete übrigens bei jenem Staatsanwalt, der derzeit in Wiener Neustadt wegen Amtsmissbrauch vor Gericht steht, da er zahlreiche Akten aus Arbeitsüberlastung nicht bearbeitet hatte.

Verfahren aus Beweismangel eingestellt

Unter anderem auch eine der Geldwäscheverdachtsmeldungen gegen die ÖBS. Nachdem die Versäumnisse des Mannes bekannt geworden waren, wurde der Fall an einen anderen Staatsanwalt übergeben. Allerdings hätte sich sowohl beim Geldwäscheverdachtsfall 2008, als auch bei jenem 2009 die Vorwürfe nicht erhärten lassen.

Und zwar weil die verantwortlichen Personen in der ÖBS die Überweisungen plausibel begründen konnten, heißt es bei der Staatsanwaltschaft. Die Verantwortlichen in der ÖBS scheinen die Geldwäscheermittlungen jedenfalls intern sehr diskret behandelt haben.

Dürftiger Informationsfluss

So soll der Aufsichtsrat über die Ermitlungen im Jahr 2008 erst nach deren Abschluss informiert worden sein. 2009 gab es gar keine Informationen. Mittlerweile dürften sich die Verdachtsmomente allerdings doch noch erhärtet haben. Immerhin sitzen, wie berichtet, seit einer Woche Ex-ÖBS Geschäftsführer Michael Wolf, seine Marketingleiterin und zwei Anwälte in Untersuchungshaft.

Allerdings nicht wegen Geldwäsche. Ermittelt wird wegen des Verdachts auf Untreue, Schmiergeldzahlungen und Kickbacks. Wolf hat zuletzt über seinen Anwalt alle Vorwürfe bestritten. Für alle genannten gilt die Unschuldsvermutung.