Neuerliche Stellungnahme
Grasser: Vorwürfe "absurd"
Karl-Heinz Grasser wehrt sich einmal mehr gegen - wie er seinen Anwalt formulieren lässt - "an den Haaren herbeigezogene" Verdachtsmomente. Der Anlass: Die Korruptionsstaatsanwaltschaft hat in einer 43 Seiten starken Stellungnahme die Ermittlungen gegen den früheren Finanzminister begründet.
8. April 2017, 21:58
Morgenjournal, 18.11.2011
"Geradezu absurd"
"Nach zwei Jahren Ermittlungstätigkeit ist die Verdachtslage so dünn, dass das Strafverfahren gegen mich einzustellen ist", heißt es in der Stellungnahme von Karl-Heinz Grasser. Er wehrt sich gegen Vorwürfe nach fünf Paragraphen: Veruntreuung, Amtsmissbrauch, Verletzung des Amtsgeheimnisses, Absprache bei einem Vergabeverfahren und Geschenkannahme. Als "an den Haaren herbeigezogen und geradezu absurd" bezeichnet Anwalt Manfred Ainedter die Vorwürfe in Sachen Linzer Terminal Tower, konkret der Geschenkannahme bzw. Bestechung bei der zu teuren Einmietung der Finanzlandesdirektion Oberösterreich in dieses Hochhaus des Porr-Konzerns und der Raiffeisenbank Oberösterreich. "Kein einziger Zeuge behauptet, ich hätte da einen Vorteil angenommen", so die Grasser-Stellungnahme. Und sinngemäß schreibt Anwalt Ainedter, die Miethöhe sei keineswegs überteuert, sondern gut ausgehandelt und günstig für die Finanz gewesen.
Konten und Provisionen
Doch der entscheidende Punkt aus Sicht der Staatsanwaltschaft: 60.000 Euro vom Porr-Konzern seien auf großen Umwegen auf einem Nummernkonto in Liechtenstein gelandet, das Grasser zugerechnet wird. Derselbe Betrag landete auf Konten, die dem Grasser-Trauzeugen Walter Meischberger und dem Immobilientreuhänder Ernst-Karl Plech zugeordnet werden. Grasser aber dementiert, dass ihm das Nummernkonto gehört - jenes Konto, auf dem auch mehr als zwei Millionen Euro mutmaßliche Provision aus dem Verkauf der Bundeswohnungen gelandet sind.
In Sachen Buwog heißt es in der Stellungnahme: Es werde allen Ernstes das sogenannte Meischberger-Tagebuch als Indiz herangezogen. Es sei doch denkunmöglich, dass Grasser über Meischberger einen 500.000-Euro-Anteil erhalten habe, noch bevor die ersten Buwog-Provisionen geflossen seien. Und sein Ex-Mitarbeiter Michael Ramprecht, der Grasser belastet, sei doch schon wegen übler Nachrede verurteilt. Was Anwalt Ainedter nicht erwähnt: Das Urteil wurde aufgehoben und das Verfahren wird neu aufgerollt.
Warten auf weitere Ergebnisse
Warum will nun die Staatsanwaltschaft weiter gegen Grasser ermitteln statt ihn anzuklagen oder die Ermittlungen einzustellen? Weil aus der Schweiz und Liechtenstein die Ermittlungsergebnisse noch nicht vorliegen. Zwei Grasser-Stiftungen wehren sich gegen die Freigabe beschlagnahmter Unterlagen. Grasser-Anwalt Ainedter aber beteuert: Grasser sei nicht schuld daran, er könne und dürfe die Treuhänder seiner Stiftungen nicht beeinflussen.
Über den Grasser-Antrag auf Einstellung der Ermittlungen wird am Landesgericht Wien entschieden, möglicherweise noch vor Jahresende.