Sanierung gefordert
AK: Falle beim Kindergeld
Beim Kindergeld besteht offenbar neuerlich Reformbedarf. Denn bei der einkommensabhängigen Variante lauere eine Falle, kritisiert die Arbeiterkammer: Bei der Zuverdienstgrenze kann es zu Problemen kommen, wodurch das Kindergeld später möglicherweise zurückgezahlt werden muss.
8. April 2017, 21:58
Morgenjournal, 21.11.2011
Zuverdienst nach Wiedereinstieg
Das einkommensabhängige Kindergeld soll vor allem Männer motivieren, auch beim Kleinkind zu Hause zu bleiben. Dieses Ziel wird mit mehr als acht Prozent Väterbeteiligung auch erreicht. Die einkommensabhängige Variante berge aber eine Falle bei der Zuverdienstgrenze, sagt Ingrid Moritz, Leiterin der Frauenabteilung in der Arbeiterkammer, nämlich in den Monaten, in denen mehr als 16 Tage Kindergeld bezogen wurde. Wenn in diesem Monat wieder in den Beruf eingestiegen wird, dann wird das Einkommen wie ein Zuverdienst dazugerechnet. "Daher kann es in diesen Fällen zu Rückforderungen kommen, ohne dass die Leute glauben, dass sie dazuverdient haben."
Rückforderungen zu erwarten
Verschärft wird das Ganze noch, weil die Zuverdienstgrenze deutlich niedriger als bei den anderen Kindergeldvarianten ist, nämlich nur 374 Euro pro Monat, sagt Ingrid Moritz. Das bedeute, dass in etlichen Fällen die Zuverdienstgrenze überschritten werde. Moritz erwartet viele Rückforderungen, wenn die Fälle aus den Jahren 2010 und 2011 überprüft werden. Das könne eine abschreckende Wirkung vor allem für die Väterbeteiligung haben.
"Rückwirkende Sanierung" gefordert
Aus dem zuständigen Wirtschafts- und Familienministerium heißt es, der zuverdienstrelevante Zeitraum sei verbessert worden, weil künftig nur jene Monate berücksichtigt werden, in denen mehr 23 Tagen Kindergeld bezogen worden sind. Zudem gebe es ausreichend Information und Beratung, um dieses Problem zu vermeiden, und es sei bisher noch kein einziger Fall bekannt.
Die ab 2012 geltende Änderung ist für Ingrid Moritz von der Arbeiterkammer allerdings nur eine leichte Entschärfung des Problems. Dadurch betreffe es zwar weniger Fälle, "aber die Falle ist weiterhin gegeben". Die Arbeiterkammer verlangt eine grundsätzliche Reparatur drängt auf die gänzliche Aufhebung dieser Regelung durch das Wirtschafts- und Familienministerium für die Zukunft, aber auch für die letzten beiden Jahre, seit es das einkommensabhängige Kindergeld gibt. "Es braucht eine rückwirkende Sanierung", fordert Moritz.