Basel III
Kurzbezeichnung für Eigenkapitalvorschriften für Banken.
30. März 2017, 17:10
Ausgearbeitet werden diese Vorschriften vom Baseler Bankenkomitee, das bei der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) in Basel angesiedelt ist.
Dabei wird vereinfacht gesagt geregelt, wie viel liquide Reserven, wie viel Geld Banken und Versicherungen zur Verfügung haben müssen, um für Krisen gerüstet zu sein.
Mit Basel I wurden 1988 erstmals weltweit anerkannte Regeln für die Eigenkapitalausstattung von Kreditinstituten aufgestellt.
Mit Basel II wurden diese Vorschriften 2007 verfeinert und verschärft.
Basel III soll ab 2013 mit Übergangsfristen bis 2019 gelten. Dabei sollen die Vorschriften noch weiter verschärft werden, wie viel Eigenkapital und wie viele liquide Mittel ein Kreditinstitut halten muss.
Siehe auch
Kernkapital