Zahlungsunfähigkeit
Wer Rechnungen und laufende Ausgaben über eigenes Kapital bzw. Einnahmen nicht decken kann, ist zahlungsunfähig.
24. November 2011, 12:48
Zahlungsunfähigkeit kann sowohl Personen als auch Unternehmen und Staaten treffen. Normalerweise gibt es auch keine Möglichkeit eines Kredits mehr.
Der Staatsbankrott (auch Staatsinsolvenz) ist die faktische Einstellung fälliger Zahlungen oder die förmliche Erklärung einer Regierung, fällige Forderungen nicht mehr oder nur noch teilweise erfüllen zu können. Die Begriffe Default, Bankrott und Insolvenz werden in diesem Zusammenhang synonym gebraucht.
Eine Überschuldung stellt sich dann ein, wenn Gläubiger die Fähigkeit zur Bedienung der Verbindlichkeiten vermehrt anzweifeln. Dies wird häufig verursacht durch einen bestehenden hohen Schuldenstand und somit durch ein dauerhaftes Ungleichgewicht zwischen Staatseinnahmen und Staatsausgaben.
Die Gefahr eines Staatsbankrotts kann durch verschiedene Indikatoren gemessen werden. Laut Statistiken vergangener Staatspleiten steigt die Wahrscheinlichkeit eines Staatsbankrotts, je mehr der folgenden Punkte zutreffen:
- Negative Zahlungsbilanz
- Undurchsichtige Schuldenstruktur (z.B. dubiose Haftungen von Kommunen oder staatsnahen Betrieben)
- Hohe Schulden bei ausländischen Gläubigern
- Negative Kredithistorie
- Hoher Anteil kurzfristiger Verbindlichkeiten
- Geringe Steuereinnahmen
- Steigende Zinssätze
Seit dem Jahr 1800 war Venezuela zehn Mal insolvent, das Kaiserreich Österreich-Ungarn mit seinen Nachfolgestaaten neun Mal, Spanien und Brasilien je acht Mal, Argentinien und Deutschland je sieben Mal, Portugal sechs und Griechenland fünf Mal.