Anleger kämpfen um Entschädigung

AMIS-Konkurs: Kein Ende in Sicht

Der Konkurs von AMIS, dem ehemals größten Finanzdienstleister Österreichs, hat im Jahr 2005 rund 13.000 Anleger um ihr Erspartes gebracht. Vor vier Jahren wurden die beiden AMIS-Gründer wegen gewerbsmäßigen Betrugs verurteilt. Seither wird juristisch um eine Entschädigung der Anleger gefeilscht.

Mittagsjournal, 13.12.2011

Meldefrist für Geschädigte verlängert

Tausende Betroffene haben bisher das Angebot angenommen, sagt der Präsident der Finanzprokuratur, Wolfgang Peschorn. Es wurden auch schon Auszahlungen vorgenommen.

Um noch weitere Anleger für das Vergleichsangebot der Republik zu gewinnen, wurde außerdem die Meldefrist bis Ende Februar 2012 verlängert, sagt Peschorn. Außerdem hat die Finanzprokuratur heute eine Webseite im Internet für Anleger freigeschaltet, auf der sich Betroffene informieren können.

Anlegervertreter nicht einer Meinung

Unter den Anlegervertretern sind die Meinungen über das Angebot der Republik geteilt. Anwalt Andreas Köb, der rund 700 AMIS-Geschädigte vertritt, hält das Angebot der Republik, für durchaus akzeptabel. Denn normale Verfahren würden sich noch über Jahre hinwegziehen.

Außerdem laufen auch in Luxemburg weiterhin die Verhandlungen rund um das Restvermögen aus den AMIS-Fonds, sagt Köb. Hier liegen mittlerweile insgesamt 93 Millionen Euro im Topf, um die Ansprüche der Gläubiger zu befriedigen, die sich rechtzeitig gemeldet hätten, so Köb. So besteht für die AMIS-Geschädigten immerhin die Chance gemeinsam mit dem Entschädigungsangebot der Republik rund 80 Prozent ihrer Einlagen zurück zu bekommen, rechnet Köb.

Republik haftbar

Für Franz Kallinger vom Prozessfinanzierer Advofin, der rund 2.000 AMIS-Anleger vertritt, ist hingegen das Angebot der Republik unzureichend. Denn ein erstes Urteil des OGH hat festgestellt, dass die Republik pro Amis-Geschädigtem mit bis zu 20.000 Euro haften muss, sagt Kallinger. Ein weiteres Urteil des Höchstgerichtes zur Haftung der Republik wird demnächst erwartet, sagt Kallinger und plant danach weitere Klagen. Auch die Chancen in Luxemburg sehen die Advofin-Prozessfinanzierer weniger rosig. Sie rechnen mit maximal 40 bis 45 Prozent Rückzahlungsquote für die Anleger.