Großes Interesse bei Erziehungseinrichtungen
28.000 Abfragen der Sextäterdatei
Die Sexualstraftäterdatei verzeichnet einen Abfragerekord. Vor zwei Jahren wurde dieser Zusatz zum Strafregister eingerichtet, in den Sexualstraftaten eingetragen werden. Bis jetzt wurden bereits mehr als 28.000 Abfragen durchgeführt. Nahezu jede zweite Abfrage wird von einer Schule getätigt.
8. April 2017, 21:58
Morgenjournal, 27.12.2011
Breites Interesse
Abgefragt wird vor allem, wenn sich jemand bewirbt: als Lehrer, Kindergärtner oder Horterzieher. Denn in der Sexualstraftäterdatei sind alle rechtskräftig verurteilten Täter gespeichert - allerdings nur jene, die seit Errichtung der Datei verurteilt worden sind, das heißt seit 1.6.2009. Bisher sind rund 1.700 Personen in der Datei gespeichert, 28.000 mal wurde bereits abgefragt. Knapp die Hälfte der Abfragen erfolgte durch Landesbehörden, wie Gerichte, Staatsanwaltschaften, Sicherheitsbehörden, Jugendwohlfahrtsträger und Schulbehörden, sagt Manfred Luczensky von der Bundespolizeidirektion Wien. Die relativ hohe Zahl der Abfragen erklärt Luczenski dadurch, dass zahlreiche Erziehungseinrichtungen routinemäßig eine Auskunft einholen - anders als beim Strafregister, das sich auf Gerichte, Staatsanwaltschaften und Sicherheitsbehörden beschränke.
Auflagen vermerkt
Ziel des Registers war es zu vermeiden, dass es zu Wiederholungstaten kommt. Auch sollten Schulen und Kindergärten Bescheid wissen, ob jemand in der Datei registriert ist und ob er überhaupt noch als Erzieher arbeiten darf. In der Datei ist nämlich speziell vermerkt, ob ein Täter bestimmte Auflagen erhalten hat - etwa ob er zu einer Therapie verpflichtet wurde, ob er sich regelmäßig melden muss - etwa bei einer bedingten Entlassung - oder ob er Orte meiden muss, an denen sich Kinder aufhalten - etwa Kindergärten, Spielplätze oder Schulen.
Auch Berufsverbote für Erzieher infolge einschlägiger Verurteilungen sind in der Datei eingetragen - sie können lebenslang gespeichert bleiben. Eine für jeden zugängliche Einsicht in das Register, wie in den USA teilweise üblich, ist in Österreich nach Angaben des Innenministeriums nicht vorgesehen.