Mit Jahreswechsel

Rettungsgasse wird Pflicht

Ab 1.1. ist die Rettungsgasse Pflicht auf Österreichs Autobahnen und Schnellstraßen. Bereits wenn sich ein Stau aufbaut, sind Autofahrer verpflichtet, sich so einzureihen, dass ein Zwischenraum für Einsatzfahrzeuge frei bleibt. Der Vorteil: Einsatzkräfte sind schneller am Unfallort und können Leben retten.

Schneller beim Unfallopfer

Rettung, Feuerwehr, Polizei und sonstige Einsatzfahrzeuge sind bis zu vier Minuten schneller am Unfallort, wenn die Rettungsgasse richtig gebildet wird, sagt Alois Schedl, Vorstand der ASFINAG: Fahrzeuge auf dem linken Fahrstreifen müssen möglichst weit zum linken Fahrbahnrand fahren, die auf den rechten Spuren möglichst weit nach rechts. Auch der Pannenstreifen darf mitbenutzt werden, damit sich die Rettungsgasse auf der Fahrbahn ausgeht.

Keine Übergangsregel

Aus Sicht der Polizei ist das eine vernünftige Regelung, vor allem, weil der Pannenstreifen ja auch nicht immer optimal zu befahren ist, sagt Martin Germ, Leiter der Abteilung Verkehrsdienst im Innenministerium. So liegt etwa im Winter auf dem Pannenstreifen oft noch Schnee, während die Hauptfahrbahn geräumt ist.

Die Rettungsgasse gilt ab erstem Jänner 2012, Übergangsregelungen sind nicht vorgesehen. Die Polizei appelliert an die Autofahrer, sich ans neue Gesetz zu halten, so Germ. Das sei im Interesse aller, "und so schwierig ist die Regelung nicht." Bei Behinderung eines Einsatzfahrzeuges sind Strafen bis zu 2.000 Euro möglich.

Die Rettungsgasse gilt vereinfacht gesagt auf jenen Straßen, wo auch eine Vignette nötig ist. Die Vignette 2012 ist übrigens petrol und kostet 77,80 Euro. Die alte Vignette verliert mit 31. Jänner ihre Gültigkeit.

Service

Rettungsgasse (Information der ASFINAG)