Weitere Kürzungen erwartet

Kritik an Pensionskassen-Novelle

Der Schutzverband der Pensionskassenberechtigten warnt vor weiteren Kürzungen bei Zusatzpensionen im kommenden Jahr. Denn die Aktienkurse haben im heurigen Jahr erneut verloren. Der Schutzverband kritisiert die geplante Gesetzesnovelle zu den betrieblichen Zusatzpensionen.

Mittagsjournal, 29.12.2011

Kritik und Forderungen

Die Interessen der Zusatzpensionsberechtigten seien in der Novelle ignoriert worden, kritisiert Günter Braun, Pressesprecher des Schutzverbandes. Die Politik als "willfähriger Steigbügelhalter der Pensionskassenlobby" habe konstruktive Vorschläge zu einer wenigstens ansatzweisen Sanierung abgeblockt. Der Schutzverband kritisiert mehrere Punkte: So fehle zum Beispiel weiterhin ein Inflationsschutz. Außerdem sieht die Novelle keine Ausstiegsmöglichkeit vor. Das heißt, wer einmal in der betrieblichen Altersvorsorge drin ist, kommt nicht mehr heraus. Und das auch dann, wenn das ihm versprochene Geld wegen Aktienverlusten weniger wird. Nun komme es in vielen Fällen auf eine Pensionsreduktion auf weniger als 50 Prozent, zeigt Sprecher Braun auf. Der Schutzverband fordert daher unter anderem, dass es eine Mindestertragsgarantie geben soll. Außerdem solle es möglich sein, sich das Geld aus der Zusatzpension steuerbegünstigt auszahlen zu lassen.

Reaktion auf Finanzkrise

Mit der Gesetzesnovelle sollten eigentlich Missstände behoben werden, wie sie im Zuge der Finanzkrise vor drei Jahren aufgetaucht sind: Damals sind die Börsenkurse abgestürzt. Das hat sich auch auf die betrieblichen Zusatzpensionen ausgewirkt. Denn dieses Geld wird von Pensionskassen in Aktien veranlagt. Allerdings gibt es keine Haftungsmittel. Heißt im Klartext: Wenn die Börsenkurse fallen, muss die Zusatzpension gekürzt werden, der jeweilige Pensionär erhält also weniger Geld als ursprünglich in Aussicht gestellt. 2009 fiel die Kürzung mit 45 Prozent besonders drastisch aus. Der damalige Finanzminister Josef Pröll (ÖVP) berief damals eine Reformkommission ein. Ergebnis ist die aktuelle Gesetzesnovelle zum Pensionskassengesetz, die derzeit in Begutachtung ist. 800.000 Österreicherinnen und Österreicher haben Anspruch auf eine betriebliche Zusatzpension.