Gegen "Töchter" und "Jubelchöre"

Bundeshymne: Verlag gibt nicht auf

Wenn Österreichs Skispringer am Neujahrstag gewinnen, haben sie als erste die Gelegenheit, den neuen, um "Töchter" erweiterten Text der Bundeshymne öffentlich zum Besten zu geben. Der ursprüngliche Hymnentext stammt von Paula von Preradovic. Und der Verlag, der die Rechte ihrer Erben vertritt, schließt nicht aus, weiter rechtlich gegen die Textänderung vorzugehen.

Mittagsjournal, 30.12.2011

"Das ist eine Verfälschung"

Statt "Heimat bist du großer Söhne" heißt es jetzt "Heimat großer Töchter und Söhne". In der dritten Strophe werden die Bruderchöre durch Jubelchöre ersetzt. Ein paar kleine Wörter, die einige Aufregung verursacht haben. Selbst nach dem Beschluss im Parlament ist die Textänderung noch umstritten. Der Thomas Sessler-Verlag, der die Erben von Textdichterin Paula von Preradovic vertritt, hat jahrelang gegen Bestrebungen gekämpft, den Text zu ändern. Verlagsleiter Ulrich Schulenburg erklärt: "Das ist eine Verfälschung des Werkes von Paula von Preradovic. Egal ob jetzt die Töchter drinnen sind oder nicht." Außerdem bezweifelt Schulenburg, dass die Mehrheit der Bevölkerung hinter dieser Textänderung steht. Er glaubt, "dass viele sagen, hat denn das Parlament nichts anders zu tun. Und dass sich das bei den nächsten Wahlen niederschlagen wird."

Ansatzpunkt "Jubelchöre"

Schon vor zwei Jahren hat es einen Rechtsstreit wegen einer Änderung der Bundeshymne gegeben. Damals ging es um eine von Christina Stürmer gesungene Pop-Version, die Unterrichtsministerin Claudia Schmied (SPÖ) in Auftrag gegeben hat. Der Verlag hat geklagt, der Oberste Gerichtshof hat die Textänderung aber für zulässig erklärt. Verlagsleiter Schulenburg will trotzdem nicht aufgeben: "Was die Töchter anbetrifft, gäbe es die Möglichkeit zum Europäischen Gerichtshof zu gehen." Rechtlich vorgehen könnte der Verlag auch gegen die Textänderung in der dritten Strophe, in der die "Bruderchöre" durch "Jubelchöre" ersetzt werden, so Schulenburg. Denn das sei eine neuer Situation, weil der OGH damals nur über die Töchter, nicht aber über die Chöre entschieden habe.

Noch einmal Gespräche

Bevor erneut die Anwälte bemüht werden, will der Verlag aber noch einmal mit der Republik über den Text der Bundeshymne sprechen. Man habe vorgeschlagen, mit den Erben gemeinsam eine Kommission zu bilden und nach einer für beide Seiten vertretbare Lösung zu suchen. Allerdings habe man vonseiten der Republik noch keine Antwort auf diesen Vorschlag bekommen, so Verlagsleiter Schulenburg.