Frauenquote, Dienstrecht, Ausbildung
Neuerungen für Beamte
Für Beamte bringt das neue Jahr 2012 eine Menge Neuerungen: So wird die Frauenquote im öffentlichen Dienst auf 50 Prozent erhöht, Beamte, die Korruptionsfälle melden, sollen besser geschützt werden, und für Polizisten wird die Größenbeschränkung aufgehoben.
8. April 2017, 21:58
Mittagsjournal, 31.12.2011
Mehr Frauen
Wer bisher Polizist oder Polizistin werden wollte, musste als Frau mindestens 1,63 Meter und als Mann mindestens 1,68 Meter messen. Außerdem wurden nur Personen bis zum Alter von 30 Jahren aufgenommen. Beide Beschränkungen sind ab 2012 ersatzlos gestrichen. Im öffentlichen Dienst wird die Frauenquote in diesem Jahr von 45 auf 50 Prozent gehoben. Bis die Quote erreicht ist, werden in allen Verwendungsgruppen bei gleicher Qualifikation Frauen bevorzugt eingestellt. In Führungspositionen des öffentlichen Dienstes beträgt der Frauenanteil erst 31 Prozent.
Mehr Schutz
Vertragsbedienstete oder Beamte, die künftig Korruption bemerken und melden, werden ab sofort besser geschützt: Staatsbediensteten, die Korruptionsdelikte von Kollegen melden, drohen keine Nachteile mehr im Dienstverhältnis. Sollte es dennoch zu Strafversetzungen kommen, kann der Betroffene intern klagen.
Wirtschaftsausbildung
Und für Richter gibt es eine neue Ausbildung im Kampf gegen die Korruption: Richteramtsanwärter, aber auch schon tätige Staatsanwälte und Richter können bei Wirtschaftsprüfern, Anwälten oder in der Steuerfahndung Zusatzwissen erwerben. Das so erworbene Zusatzwissen soll ihnen helfen, Wirtschaftskriminellen leichter auf die Schliche zu kommen.