Juristen: Ist rechtswidrig

Debatte über Diplomatenpässe für Ex-Minister

Die Diskussion über Diplomatenpässe für Ex-Minister geht weiter: Namhafte Juristen halten es für rechtswidrig, dass das Außenministerium diesen Personen auch weiterhin die begehrten Reisepapiere ausstellt, die zu bevorzugter Behandlung beim Grenzübertritt berechtigen.

Mittagsjournal, 10.01.2012

Wer etwas ist in Österreich hat ihn, und wer gerne etwas wäre, hätte ihn gern - den edlen, burgunderroten Diplomatenpass, den Türöffner schlechthin auf vielen Lebenswegen. Aber auch manche, die einst etwas waren, haben ihn noch und bekommen ihn sogar noch verlängert, was zur Frage führt, ob es beispielsweise rechtlich und moralisch zulässig ist, dass österreichische Ex-Minister weiterhin mit diplomatenrotem Privileg durch die Welt jetten dürfen, so wie es das Gesetz den amtierenden Regierungsmitgliedern ausdrücklich erlaubt.

Die Tageszeitung "Kurier" hat unwidersprochen berichtet, dass auch so umstrittene Ex-Minister wie Ernst Strasser oder Hubert Gorbach nach wie vor Diplomatenpassbesitzer sind. Oder auch Hannes Androsch, der seit Jahrzehnten kein Minister mehr ist. Rechtswidrig sei das alles, sagen jetzt namhafte Universitätsjuristen. Geltendes Völkerrecht sei das, entgegnet das Außenministerium.

Funk: Keine Ermächtigung auf Lebenszeit

Paragraf sechs des österreichischen Passgesetzes zählt auf, für wen ein Diplomatenpass auszustellen ist. Logischerweise für Diplomaten und deren Angehörige, aber auch für den Bundes- und die Nationalratspräsidenten, die Bundesminister und Staatssekretäre, die Höchstgerichtspräsidenten und die Volksanwälte. So weit, so präzise.

In diesem Paragrafen gibt es aber auch noch einen zweiten Absatz. Zitat: Für andere Personen sind Diplomatenpässe auszustellen, wenn die Ausstellung eines solchen Passes internationalen Gepflogenheiten entspricht. Zitat Ende. Und auf diesen Absatz bezieht sich offenbar das Außenministerium. die bisherige Rechtspraxis des Außenministeriums. Zu Unrecht, meint Verfassungsrechtsprofessoren Bernd-Christian Funk. Eine Ermächtigung auf Lebenszeit sei daraus nicht abzuleiten, das sei auch international nicht üblich.

Mayer: Nur bei weiterer Tätigkeit für die Regierung

Genau so sieht es Heinz Mayer. Die internationalen Gepflogenheiten hätten sicher nichts mit einer Ex-Ministerschaft zu tun. Das habe nur Sinn, wenn es um Regierungsbeauftragte gehe, oder um Delegierte in internationalen Organisationen.

Spindelegger läßt prüfen

Außenminister Michael Spindelegger, ÖVP sagt dazu heute am Rande des Ministerrats, die Rechtsexperten seines Ministeriums seien der Meinung, dass es diese Praxis schon seit 20 Jahren gebe. Er will aber die Meinungen der Rechtsexperten einholen, die Praxis in anderen Ländern vergleichen und mit seinen eigenen Experten prüfen.

Kein Pipifax-Thema

Die Rechtsexperten der Uni, Mayer und Funk, bleiben dabei: Auch aus dem Völkerrecht lässt sich kein Recht auf lebenslangen Diplomatenpass ableiten. Aber Hand aufs Herz, ist das nicht doch alles ein Pipifax-Thema, wie Minister Spindelegger in einer ersten Reaktion vor einigen Tagen gemeint hat? Heinz Mayer sagt, lange andauernde Rechtsbrüche seien kein Pipifax-Thema sondern eine ernsthafte Situation.