Amtsmissbrauch konnte nicht nachgewiesen werden

Prozess gegen Jugendamtsleiter: Freispruch

Mit einem Freispruch vom Vorwurf des Amtsmissbrauchs ist am Montag in Korneuburg ein Prozess gegen einen Jugendamtsleiter und eine Sozialarbeiterin zu Ende gegangen. Das Jugendamt hatte einem Vater, der gerade erst per Gerichtsbeschluss die Obsorge für zwei Töchter erhalten hatte, diese Obsorge wieder entzogen. Die Kinder leben bis heute bei der Mutter. Das Schöffengericht sah einen Befugnismissbrauch der Jugendamtsmitarbeiter nicht als erwiesen an.

Abendjournal, 16.1.2012

Kinder von Mutter manipuliert?

Es ist ein Rosenkrieg, der hier vor Gericht indirekt fortgesetzt wurde. Die Jugendamtsmitarbeiter haben dargestellt, sie hätten der Mutter von zwei Töchtern geglaubt. Sie hatte den Vater über Jahre hinweg als gewalttätig dargestellt, mehrmals Anzeige erstattet und ihm schließlich vorgeworfen, er hätte eine Tochter an den Haaren gerissen.

Doch die Mutter soll angeblich einem Gutachten zufolge an einer Persönlichkeitsstörung leiden, die Kinder manipuliert und die Vorwürfe womöglich erfunden haben.

Jugendamt soll Kinder schützen

Ob es nun richtig war, dass das Jugendamt dem Vater im Jahr 2010 die kurz davor per Gerichtsbeschluss erhaltene Obsorge wieder entzogen hat, könne das Strafgericht nicht beurteilen, sagt Richter Gernot Braitenberg bei der Urteilsverkündung.

Jedenfalls aber hätten die Vorwürfe der Mutter und die eingeschüchterten Kinder bei den Jugendamtsmitarbeitern Eindruck gemacht, und Aufgabe des Jugendamts sei es Kinder zu schützen. Auch sei das Recht des Vaters auf ein faires Verfahren nicht verletzt worden, weil er mit den Vorwürfen konfrontiert wurde.

Untreuevorwurf bleibt aufrecht

Es handle sich nicht um einen wissentlichen Befugnismissbrauch des Jugendamtsmitarbeiters. Der Freispruch ist rechtskräftig, die Staatsanwältin hat auf Rechtsmittel verzichtet.

Neuerlich verhandelt werden muss wegen des Vorwurfs der Untreue, der auf eine dritte Jugendamtsmitarbeiterin ausgeweitet wurde. Der konkrete Vorwurf: Das Jugendamt hat ein psychologisches Privatgutachten der Mutter mitfinanziert, dadurch sei das Land niederösterreich um 1.000 Euro geschädigt worden.