Opfer des Dollfuß-Schuschnigg-Regimes rehabilitiert

Die Justizopfer der Diktatur unter Engelbert Dollfuß und Kurt Schuschnigg sind rehabiliert. Das hat der Nationalrat am Mittwoch mit den Stimmen aller fünf Parlamentsparteien beschlossen.

Es geht vor allem um die Rehabilitierung von Sozialdemokraten, auch von Kommunisten. Ausgenommen sind jedenfalls illegale Nationalsozialisten und Anhänger der Stalin-Diktatur, die ebenfalls unter dem Dollfuß-Schuschnigg-Regime verurteilt wurden.

Um Worte bis zuletzt gerungen

In der Sache waren sich die Parteien schon länger einig, allerdings wurde monatelang um die treffenden Worte gerungen. Schon die Begriffe "Austrofaschismus" und "Ständestaat" sind bis heute nicht konsensfähig, um die Diktatur zwischen 1933 und 1938 historisch korrekt zu beschreiben. Schließlich bekennt man sich in der ÖVP bis heute zu Dollfuß als Teil der Parteigeschichte, samt Porträt im Parlamentsklub. Wissenschafter gebrauchen daher die Bezeichnungen "Dollfuß-Schuschnigg-Regime" oder "Regierungs-Diktatur".

Urteile waren Unrecht

Letzten Herbst wäre die Rehabilitierung an diesem Streit um Begriffe beinah gescheitert. Die Parteien konnten sich aber letztlich auf einen gemeinsamen Begriff einigen: die Urteile waren Unrecht, und so steht es auch im Gesetz. Federführend bei dieser Einigung waren die Nationalratspräsidenten Barbara Prammer von der SPÖ und Fritz Neugebauer von der ÖVP sowie der Grüne Albert Steinhauser.

Verurteilungen jetzt aufgehoben

Alle Personen, die zwischen dem 6.März 1933 - dem Beginn der Dollfuß-Diktatur - und dem 12.März 1938 - dem "Anschluss" an Hitler-Deutschland - verurteilt, angehalten oder ausgebürgert wurden, weil sie sich für ein unabhängiges und demokratisches Österreich eingesetzt hatten, werden damit rehabilitiert. Alle diesbezüglichen Urteile von Straf-, Sonder- und Standgerichten werden aufgehoben.

Die Bedingung "für ein unabhängiges und demokratisches Österreich" schließt die Rehabilitierung illegaler Nationalsozialisten und Anhänger der Stalin-Diktatur aus.