Darstellung in Medien "völlig falsch"

Anwälte: Grasser zahlte eine Million Steuern

Die Anwälte von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser widersprechen der Darstellung, ihr Mandant habe im Jahr 2009 nicht einmal 1.000 Euro Steuer gezahlt. Den Steuerakt Grassers hat die Zeitschrift "News" veröffentlicht. Das sei völlig falsch, versichert nun Grassers Anwalt Manfred Ainedter. Grasser habe angemessene Steuerzahlungen über seine Firma abgeführt.

Mittagsjournal, 1.3.2012

"Eine Million Steuern gezahlt"

"Das ist ja wie im Mittelalter", kritisiert Anwalt Ainedter die Veröffentlichung des Steuerakts seines Mandanten. Damals sei man wenigstens verurteilt worden, bevor man an den Pranger gestellt wurde, ärgert er sich über Berichte über das Einkommen Grassers. Denn diese seien unvollständig, kritisiert Ainedter: "Das ist natürlich völlig falsch insofern, als mein Mandant im Wege seiner GmBH, der Value Creation, sattsam in ganz Österreich bekannt, über eine Million Euro Steuern in den Jahren 2007 bis 2010 bezahlt hat, und zwar durch die Kapitalertragssteuer."

Verletzung des Steuergeheimnisses

Über seine Firma habe Grasser seine Steuerpflicht in Österreich angemessen erfüllt, sagt Ainedter: "Jeder der sich nur fünf Deka beschäftigt mit den Dingen wird wissen, dass Ausschüttungen an den Gesellschafter kapitalertragssteuerpflichtig sind, und diese wurde abgeführt. Ich möchte wissen, wie viele Österreicher in vier Jahren eine Million Steuer bezahlen. Dass man das so darstellt, dass sich mein Mandant sein Leben eigentlich nicht leisten kann und auch dort mit völlig falschen Zahlen operiert, ist unfassbar." Grassers Anwälte planen nun Anzeigen wegen Verletzung des Steuergeheimnisses.

Ermittlungen laufen

Seit über einem Jahr läuft neben den Buwog- und Telekom-Ermittlungen gegen Grasser auch ein Finanzstrafverfahren. Grasser selbst hat stets betont, alles korrekt versteuert zu haben. Ergebnis der Steuerermittlungen gibt es vorerst noch nicht. Auch hier wartet man noch auf die bei Hausdurchsuchungen beschlagnahmten Unterlagen aus der Schweiz und Liechtenstein. Diese Rechtshilfeersuchen an die Nachbarländer werden ja wie berichtet durch alle Instanzen angefochten.