Keine Behörden-Spießruten-Läufe mehr
Neues EU-weites Erbrecht
Das Europaparlament hat mit großer Mehrheit beschlossen, das Erbrecht auf EU-Ebene zu vereinfachen: egal in wie vielen Europäischen Ländern Vermögenswerte vorhanden sind, künftig wird nur noch eine Behörde die gesamte Erbschaft abwickeln.
8. April 2017, 21:58
Abendjournal, 13.3.2012
Selbst bestimmen möglich
Erbschaftsangelegenheit mit Vermögen in mehreren EU-Ländern werden einfacher, damit schneller und auch kostengünstiger – das ist das Ziel des neuen europäischen Erbrechtes, sagt der ÖVP-Europaparlamentarier Hubert Pirker.
Künftig kann der Deutsche wählen, ob sein gesamtes Erbe in seinem Heimatland Deutschland abgewickelt wird oder in Österreich, weil er dort seinen Lebensmittelpunkt hatte. Trifft der Deutsche keine Wahl, dann wird automatisch der letzte Wohnsitz zum Gerichtsstand – also das österreichische Erbrecht greift. Für die Hinterbliebenen gibt es künftig ein Nachlasszeugnis, dass von den anderen EU-Staaten als Nachweis des Erbanspruchs auf sämtliches Vermögen anerkannt wird.
Österreicher stimmen zu
Alle österreichischen Parteien im Europaparlament haben der Regelung zugestimmt, auch der freiheitliche Abgeordnete Andreas Mölzer.
Für die Grünen-Abgeordnete Elke Lichtenegger wird endlich gesellschaftlichen Entwicklungen Rechnung getragen.
Die SPÖ-Abgeordnete Evelyn Regner streicht die Rechtssicherheit hervor – mit dem Wermutstropfen dass Dänemark, Irland und Großbritannien von der neuen Regelung ausgenommen sind.
Das neue Erbrecht tritt frühestens 2015 in Kraft, betroffen sind davon EU-weit rund 600.000 Erbschaftsangelegenheiten pro Jahr.