Teilnahmebedingungen, Fristen, Jury
Ö1 Talentestipendium für bildende Kunst 2012
Das Ö1 Talentestipendium für bildende Kunst wird heuer bereits zum fünften Mal vergeben.
27. April 2017, 15:40
Teilnahmebedingungen
Bewerben können sich alle österreichischen beziehungsweise in Österreich studierenden Studentinnen und Studenten der oben angeführten Kunstuniversitäten, die zum Zeitpunkt der Ausschreibung des Ö1 Talentestipendiums für bildende Kunst 2012 folgende Kriterien erfüllen:
• Die Bewerber/innen müssen zum Zeitpunkt der Ausschreibung des Ö1 Talentestipendiums für bildende Kunst als ordentliche Hörer/innen an einer der angeführten Kunstuniversitäten inskribiert sein,
• Die Bewerber/innen müssen sich bereits im zweiten Studienabschnitt (alte Studienordnung) bzw. in der Endphase des Bachelor- oder Master-Studiums befinden,
• Student/innen, die Bezieher/innen eines oder mehrerer Stipendien sind, die zum Zeitpunkt der Einreichung die Gesamthöhe von insgesamt 3.000 Euro pro Jahr übersteigen, sind vom Ö1 Talentestipendium für bildende Kunst 2012 ausgeschlossen (ausgenommen davon sind die Studienbeihilfen der Studienbeihilfebehörde).
Einreichung und Einreichfrist
Die Einreichfrist für das Ö1 Talentestipendium für bildende Kunst 2012 beginnt am Montag, 2. April 2012, und endet am Dienstag, 15. Mai 2012. Es gilt das Datum des Poststempels.
Die eingereichten Arbeiten sind an die von den vier Kunstuniversitäten laut Aushang veröffentlichten internen Abgabe- bzw. Post-Adressen zu bringen beziehungsweise zu senden. Die abgegebenen Unterlagen beziehungsweise Einsendungen müssen den Vermerk "Ö1 Talentestipendium für bildende Kunst 2012" tragen.
Veröffentlichung
Die Veröffentlichung für das Ö1 Talentestipendium für bildende Kunst 2012 erfolgt durch die Organe der oben genannten Kunstuniversitäten:
• Aushang an den jeweiligen Kunstuniversitäten (inklusive Institute)
• Kundmachung auf den Websites der vier Kunstuniversitäten, in oe1.ORF.at, sowie auf der Website der Bank Austria.
Bewerbungsunterlagen
Blatt 1 enthält folgende Daten der Bewerber/innen:
• Name
• Adresse
• Geburtsdatum
• Telefonnummer
• Kontoverbindung (Bank, Bankleitzahl, Kontonummer, Kontowortlaut)
• Angaben über die derzeitige finanzielle und berufliche Situation.
Die betreffenden Formulare (PDF-Format) sind von den Websites der jeweiligen Kunstuniversitäten zu laden.
Blatt 2 enthält:
• Biografische Angaben (Ausbildung und Angaben über bisherige künstlerische Aktivitäten wie zum Beispiel Ausstellungen, Studienreisen, Teilnahme an Wettbewerben etcetera)
• Einen Kurz-Kommentar zu den Arbeiten der Künstlerin/des Künstlers
• Angaben über Arbeitsvorhaben während der Laufzeit des Stipendiums
Der Bewerbung ist eine Bestätigung des 2. Studienabschnitts sowie eine Inskriptionsbestätigung beizulegen.
Den Bewerbungsunterlagen muss eine CD oder DVD mit folgenden Daten beigelegt sein:
• 3 Werkfotos bzw. Videos, die der Jury vorgelegt werden. Weiters können optional 7 weitere Werkfotos bzw. Videos beigefügt werden. Die genannten 3 Werkfotos bzw. Videos müssen erkennbar bezeichnet sein, dass sie als Jury-Vorlage bestimmt sind. Die Auflösung des Fotomaterials muss 300 dpi betragen.
• Werkbeschreibungen: diese müssen in deutscher Sprache, nach geltender deutscher Rechtschreibung verfasst sein und dürfen pro Werk maximal 300 Zeichen (inkl. Leerzeichen) umfassen. Die Texte müssen folgende Angaben beinhalten: Titel des Werks, Material, Format sowie Entstehungsjahr.
• Künstler/innen-Biografie
• Künstler/innen-Foto (Auflösung 300 ppi)
Hinweis: Es können nur Bewerbungen mit vollständigen Angaben, die den oben angeführten Kriterien entsprechen, berücksichtigt werden!
Fach-Jury
Die unabhängige Fachjury für das Ö1 Talentestipendium für bildende Kunst 2012 setzt sich aus vier externen, also nicht dem jeweiligen Professoren-Kollegium angehörenden, Vertreter/innen der oben genannten Kunstuniversitäten, zwei Vertreter/innen von Ö1, sowie einer/em Vertreter/in der Bank Austria zusammen.
Die externen Juror/innen werden von der jeweiligen Institution autonom ausgewählt. Gesamtzahl: sieben Juror/innen.
Auswahlverfahren
Jede der vier oben angeführten Kunstuniversitäten trifft aus den eingelangten Einreichungen eine Vorauswahl, aus der drei Finalbewerber/innen pro Kunst-Universität hervorgehen. Das Vorauswahl-Verfahren an den Kunstuniversitäten muss bis 16. Juli 2012 abgeschlossen sein.
Die Kunstuniversitäten verständigen danach jene drei Teilnehmer/innen, die sie jeweils als Finalist/innen für das Ö1 Talentestipendium für bildende Kunst 2012 ausgewählt haben.
In Folge übermitteln die Kunstuniversitäten die Namen und Unterlagen ihrer Finalist/innen sowie die Gesamtanzahl der Teilnehmer/innen für das Ö1 Talentestipendium für bildende Kunst 2012 bis Freitag, 20. Juli 2012, an Radio Österreich 1 (Radio Österreich 1, z.H. Frau Mag. Claudia Gschweitl, Argentinierstraße 30a, 1040 Wien, Telefon: 01/50101 – DW 18661, E-Mail: claudia.gschweitl@orf.at).
Die zwölf Finalbewerber/innen werden von Ö1 über den genauen Zeitpunkt der Jury-Sitzung in Kenntnis gesetzt. Der Jury-Termin, die Zusammensetzung der Jury, sowie die Liste mit den Namen der Finalist/innen werden in oe1.ORF.at/talenteboerse bekannt gegeben.
Abgabe von 3 Original-Arbeiten
Die zwölf Finalbewerber/innen bringen oder senden im Zeitraum von Montag, 13. August bis Freitag, 31. August 2012, drei Originale (Maximalformat: 1,50 x 1,50 Meter, dieses Format gilt ebenso für skulpturale Arbeiten, deren Maximalgewicht 30 Kilogramm nicht überschreiten darf) an Radio Österreich 1 (bei persönlicher Abgabe: wochentags jeweils zwischen 9:00 und 15:00 Uhr gegen Voranmeldung, Kontakt: Monika Pfandlbauer, Telefon: 01/50101 - DW 18642, 1040 Wien, Argentinierstraße 30a). Sollte dies aus Format- oder Gewichtsgründen nicht möglich sein, so ist eine CD oder DVD zu senden.
Die drei Originale müssen zu jenen 3 Arbeiten zählen, die der Jury als Werkauswahl vorgelegt werden (siehe Punkt "Beilagen"). Die Vorlage anderer Arbeiten, die Überschreitung der Anzahl oder des angegeben Formates gilt als statutenwidrig und führt zum Ausschluss von der Bewerbung für das Ö1 Talentestipendium für bildende Kunst 2012.
Eine Haftung für abgegebene Originale wird nicht übernommen. Die eingereichten Arbeiten sind nach Verlautbarung der Siegerin/des Siegers nach Absprache mit Ö1 (Kontakt: Monika Pfandlbauer, Telefon: 01/50101 - DW 18642) wieder abzuholen.
Jury-Sitzung
Die oben angeführte siebenköpfige Fachjury für das Ö1 Talentestipendium für bildende Kunst 2012 wird bis Mitte September d. J. von Ö1 einberufen und über die Siegerin/den Sieger des Ö1 Talentestipendiums für bildende Kunst 2012 entscheiden.
Bei der Jury-Sitzung wird aus den insgesamt zwölf Finalist/innen der vier österreichischen Kunstuniversitäten die Siegerin/der Sieger des Ö1 Talentestipendium für bildende Kunst 2012 ausgewählt.
Sollte beim Auswahlverfahren der Ö1 Jury keine einstimmige Entscheidung erreicht werden, gilt bei der wiederholten Abstimmung über die Kandidatin/den Kandidaten die Stimmenmehrheit.
Nach Feststehen der Siegerin/des Siegers des Ö1 Talentestipendiums für bildende Kunst 2012 dokumentiert die Jury ihre Entscheidung in einer kurzen Begründung, die in oe1.ORF.at verlautbart wird.
Verständigung der Siegerin/des Siegers
Die Zuerkennung des Ö1 Talentestipendiums für bildende Kunst 2012 wird der/dem ausgewählten Bewerber/in von Ö1 per E-Mail mitgeteilt.
Die Finalist/innen des Ö1 Talentestipendiums für bildende Kunst 2012 verpflichten sich, am Tag der Jury-Sitzung, der ihnen von Ö1 mitgeteilt wird, von 17:00 bis 20:00 Uhr telefonisch erreichbar zu sein.
Der Sieger/die Siegerin stimmt zu, dass seine/ihre Daten von Ö1, Bank Austria, sowie den vier österreichischen Kunstuniversitäten veröffentlicht werden können. Weiters steht der Gewinner/die Gewinnerin Ö1 und Bank Austria unentgeltlich insgesamt maximal 12 Stunden für Promotion-Termine (etwa: öffentliche Preisübergabe, Foto-Termine, Interviews) zur Verfügung.
Ausstellungen
Im Zeitraum des Ö1 Talentestipendiums für bildende Kunst 2012 entstandene Arbeiten sind kostenfrei zu Ausstellungszwecken, zu Zwecken der Sendung, sowie zur Bereitstellung für das Internet sachlich und territorial unbeschränkt zur Verfügung zu stellen.
Ausgeschiedene Kandidatinnen und Kandidaten
Jene Kandidatinnen und Kandidaten, die nicht für das Ö1 Talentestipendium für bildende Kunst 2012 ausgewählt wurden, erhalten nach dem Tag der Jury-Sitzung von Ö1 eine schriftliche Absage per E-Mail.
Der Rechtsweg ist in Zusammenhang mit der Vergabe des Ö1 Talentestipendiums für bildende Kunst 2012 ausgeschlossen.
Ausgeschiedene Kandidatinnen und Kandidaten
Jene Kandidatinnen und Kandidaten, die nicht für das Ö1 Talentestipendium für bildende Kunst 2012 ausgewählt wurden, erhalten nach dem Tag der Jury-Sitzung von Ö1 eine schriftliche Absage per E-Mail.
Der Rechtsweg ist in Zusammenhang mit der Vergabe des Ö1 Talentestipendiums für bildende Kunst 2012 ausgeschlossen.
Verleihung im Herbst 2012
Die Vergabe des Ö1 Talentestipendiums für bildende Kunst 2012 erfolgt im Herbst dieses Jahres.