Schulwesen soll Bundessache werden
Sonderausschuss für Bildungsvolksbegehren
Die vom Rechnungshof eingemahnte Reform der Schulverwaltung war auch Thema im Sonderausschuss für das Bildungsvolksbegehren im Parlament. Für die ÖVP sprach ein erklärter Befürworter der Verländerung des Schulwesens. Ein Weg, den nicht nur der Rechnungshofpräsident, sondern sämtliche Bildungsexperten des Landes für den falschen halten.
8. April 2017, 21:58
Abendjournal, 16. 4. 2012
Regierung und Bildungsvolksbegehrenvertreter einig
SPÖ und ÖVP haben sich schon länger auf eine gemeinsame Position geeinigt. Das Schulwesen soll Bundessache werden, gleichzeitig müssten die Schulen selbst mehr finanzielle und auch personelle Autonomie bekommen. Eine Linie, die auch die Vertreter des Bildungsvolksbegehrens unterstützen. Weil aber die Länder da nicht mitspielen, sondern im Gegenteil noch mehr Macht im Schulwesen haben wollen, ist diese Reform blockiert.
Länder: Bund darf nicht mehr Kompetenzen haben
Die ÖVP holte mit dem oberösterreichischen Landeschulratspräsidenten Fritz Enzenhofer auch noch einen Vertreter der Länderposition auf die parlamentarische Bühne. Enzenhofer meint, der Bund dürfe in Sachen Schule nicht noch mehr zu sagen bekommen.
Ebenfalls derzeit nicht umsetzbar zwei weitere Ziele, die die Volksbegehrens-Vertreter als konkrete Empfehlungen vorgelegt haben: Ganztagsschulen als Regelschulen flächendeckend bis 2020 und die gemeinsame Schule bis zum Ende der Schulpflicht.
Schrittweise Reformen
Als ersten Schritt schlagen die Proponenten um ÖVP-Bildungsexperten Bernd Schilcher und den Sozialdemokraten und Industriellen Hannes Androsch eine Verlängerung der - jetzt schon gemeinsamen - Volksschule bis zum 12. Lebensjahr vor. Dem müsse dann die Verschmelzung mit Hauptschule, Neuer Mittelschule und AHS-Unterstufe folgen. Die ÖVP will noch diese Legislaturperiode die Reform der Volksschule hin zur zentralen Sprachschule. Neben Schreiben, Lesen und Rechnen soll das Erlernen von Muttersprache, Unterrichts- und Fremdsprache im Mittelpunkt stehen.