Zurück an erste Instanz

Scheuch-Urteil aufgehoben

Das Oberlandesgericht Graz hat das erstinstanzliche Urteil gegen den Kärntner FPK-Obmann Uwe Scheuch aufgehoben und an die erste Instanz zurückverwiesen. Damit wurde der Berufung von Uwe Scheuch stattgegeben. Der Grund für die Aufhebung ist ein Formal-Fehler.

Uwe Scheuch ist im Sommer des vergangenen Jahres wegen Geschenk-Annahme durch einen Amtsträger in erster Instanz zu 18 Monaten teilbedingter Haft verurteilt worden. Dieses Urteil ist jetzt nichtig, der Fall muss neu verhandelt werden.

Abendjournal, 19.4.2012

Urteil nichtig

Wegen eines formalen Fehlers ist das Urteil gegen Uwe Scheuch nichtig, das hat der zuständige Berufungssenat entschieden, sagt der Sprecher des Oberlandesgerichts Graz, Ulrich Leitner.

Der juristische Grund ist ein Verstoß gegen das sogenannte Überraschungs-Verbot. Das bedeutet, dass der Angeklagte unzureichend über zusätzliche rechtliche Aspekte informiert wurde, die im Verfahren eingebracht worden sind.

Parteispendenaffäre

Konkret geht es um den Vorwurf, dass Uwe Scheuch als Landeshauptmann-Stellvertreter eine Parteispende gefordert hat, wenn er sich im Gegenzug für die Förderung eines Projekts eines russischen Investors einsetze. Die Erweiterung des Tatvorwurfs sei dem Beschuldigten nicht ausreichend zur Kenntnis gebracht worden, so Leitner. Das sei kein Fair-Trial gewesen.

Über inhaltliche Aspekte steht in der Entscheidung des Berufungs-Gerichts nicht ein Wort.

Knappe Reaktionen

Nur kurz und knapp sind die Reaktionen auf die Aufhebung des Urteils gegen den Kärntner Landeshauptmannstellvertreter Uwe Scheuch im sogenannten "Part-of-the-Game"-Prozess.

Abendjournal, 19.4.2012

Die Reaktionen,