OGH-Liechtenstein stimmt Ausfolgung zu

Justiz kommt Zugriff auf Grasser-Akten näher

Die österreichische Justiz kann in Sachen BUWOG-Rechtshilfe-Ersuchen einen Erfolg verzeichnen. Laut Salzburger Nachrichten hat der Oberste Gerichtshof in Liechtenstein entschieden, dass die Unterlagen, die bei einer Hausdurchsuchung in Liechtenstein beschlagnahmt wurden, an Österreich abzugeben sind.

Mittagsjournal, 11.05.2012

Unterlagen einer Hausdurchsuchung

Es geht um Unterlagen, die bei einer Hausdurchsuchung beim Schweizer Wirtschaftstreuhänder von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser vor einem Jahr in dessen Liechtensteiner Büro beschlagnahmt worden sind. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft erwartet sich durch diese Dokumente Aufschluss über Geldflüsse in Grassers Stiftungs-und Kontengeflecht in der Schweiz und in Liechenstein. Dass der Oberste Gerichtshof dem Rechtshilfe-Ersuchen aus Wien nun stattgegeben hat, heißt aber noch nicht, dass Österreich die Akten auch gleich bekommt.

Entscheidung kann angefochten werden

Denn Grassers Wirtschaftstreuhänder kann jetzt binnen vier Wochen die OGH-Entscheidung in letzten Instanz beim Liechtensteiner Verfassungsgericht anfechten, sagt Gerichtssprecher Wilhelm Ungerank: "Es wird zunächst auf jeden Fall diese vierwöchige Frist abgewartet, und dann eben abgewartet, ob der Präsident des Staatsgerichtshofes aufschiebende Wirkung zuerkennt. Wenn er aufschiebende Wirkung zuerkennt, dann erfolgt die Ausfolgung der Unterlagen vorerst nicht."

Akten-Klau-Affäre

Die Unterlagen sind seit der Beschlagnahmung versiegelt und juristisch heiß umkämpft. Ein Anwalt und Stiftungsvorstand einer Grasserstiftung ging sogar so weit, sie ohne Erlaubnis aus dem Gericht zu entfernen. Stichwort: Liechtensteiner Akten-Klau-Affäre. Erst Wochen später wurden die Dokumente an die Justiz zurück gegeben. Ende Mai muss sich der Liechtensteiner Jurist und Politiker wegen dieser Aktenentführung in einem Gerichtsprozess verantworten.