Prominenter Anwalt in Vaduz vor Gericht
Prozess um BUWOG-Akten
Die österreichische Justiz kämpft seit gut einem Jahr darum, Akten im Fall BUWOG-Grasser aus Liechtenstein zu bekommen. Ein Liechtensteiner Anwalt wollte das verhindern und soll soweit gegangen sein, beschlagnahmte Papiere aus dem Gerichtsakt zu stehlen. Deswegen steht er heute in Vaduz vor Gericht.
8. April 2017, 21:58
Morgenjournal 31.5.2012
Brisanter Prozess
Der Fall ist für den Kleinstaat Liechtenstein höchst brisant. Denn der angeklagte Anwalt, ist nicht nur bei Marxer & Partner, einer der renommiertesten Kanzleien des Fürstentums tätig, sondern auch stellvertretender Parlamentarier der Fortschrittlichen Bürgerpartei Liechtensteins . Und dieser gehört auch die Liechtensteiner Justizministerin an.
Auskunft über Grassers Geldflüsse
Der Beschuldigte ist außerdem auch Stiftungsvorstand bei einer Stiftung von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser. Entsprechend hoch gingen die Wellen, als bekannt wurde, dass der renommierte Jurist im November 2011 heimlich Unterlagen aus dem BUWOG-Gerichtsakt entfernt hatte. Unterlagen, die bei einer Hausdurchsuchung im Auftrag der österreichischen Justiz bei Grassers Schweizer Treuhänder beschlagnahmt wurden und von denen sich die Wiener Korruptionsermittler Aufschluss über Grasser Auslandsgeldflüsse erhoffen. Vor allem darüber, wem die umstrittenen 500.000 Euro zuzurechnen sind, die Grasser für seine Schwiegermutter angelegt haben will. Was die Schwiegermutter zuletzt aber in einem Schreiben an das Finanzamt bestritten hatte.
Urteil noch Donnerstag erwartet
Die entführten Akten wurden erst nach sechs Wochen an das Liechtensteiner Landgericht zurück gegeben. Für die Staatsanwaltschaft in Liechtenstein hat sich der vaduzer Anwalt daher der Urkundenunterdrückung schuldig gemacht. Ein Vorwurf der von der Kanzlei Marxer & Partner heftig bestritten wird. Hier sieht man eine legitime Vorgangsweise des Kanzleipartners und rechnet mit einem Freispruch beim heutigen Prozess. Da neben dem Beschuldigten nur ein Zeuge im Gerichtsverfahren einvernommen wird, rechnet man bei Gericht schon heute mit einem Urteil. Der Strafrahmen für Urkundenunterdrückung reicht bei einer Verurteilung von Geldstrafe bis zu einem Jahr Haft.