Energie: Schärferes Wettbewerbsrecht

Energieunternehmen wird vorgeworfen, Kostenvorteile nicht an die Kunden weitergeben. Solche Vorwürfe waren bisher nicht leicht nachzuweisen. Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner (ÖVP) will den Spieß jetzt umdrehen. Künftig sollen die Energieanbieter Preiserhöhungen begründen müssen. Dazu muss das Wettbewerbs- und Kartellrecht geändert werden.

Mittagsjournal, 15.6.2012

Auch Geldbußen möglich

Der Strompreis liegt in Österreich laut Arbeiterkammer rund sieben Prozent, der Gaspreis um 12,5 Prozent über dem EU-Schnitt. Senkungen beim Großhandelspreis oder Gasrabatte würden an Kunden nicht weitergegeben. Solche Vorwürfe waren schwer zu bestätigen. Ein neues Wettbewerbsgesetz soll den Energieriesen jetzt zusetzen. Sie müssen ihre Preiskalkulationen offen legen und nachweisen, dass ihre Preise gerechtfertigt sind. Diese Beweislasterleichterung gab es bisher nicht, Kunden werden profitieren, sagt Wirtschaftsminister Mitterlehner. Unternehmen würden offenlegen müssen, warum Preisunterschiede vorhanden seien. "Wenn das nicht gelingt, kann es entsprechende Rücknahmen oder Geldbußen geben", so Mitterlehner. Diese Bestimmung gilt befristet bis Dezember 2016. Dann wird evaluiert. Denn die Maßnahmen sollen dazu dienen, dass die Preise nicht nach oben gehen.

Mehr Fairness und Transparenz

Mitterlehner will die Preispolitik der heimischen Konzerne überhaupt ins Visier nehmen - Lebensmittel, Strom und Gas und den ganzen Spritpreisbereich. Den Auftrag als Preisbeobachter bekommt die Wettbewerbsbehörde. Mitterlehner sieht darin eine Spielregel, die für Kunden mehr Fairness und Transparenz bringen soll. Mit dem neuen Gesetz will Mitterlehner die Behörde mit mehr Schlagkraft ausstatten. Weigert sich ein Unternehmen, Auskunft zu erteilen, darf die Behörde künftig selbst bestrafen. "Bisher war das Kartellgericht zuständig, jetzt geht das mit Bescheid."

Auch die Kronzeugenregelung wird verbessert. Mit der Reform will Österreich sein Gesetz dem EU-Standard anpassen. Die Novelle soll noch vor dem Sommer im Parlament beschlossen werden. Ab 1. Oktober könnte Preistreibern der Kampf angesagt werden.

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