Schlussplädoyers: Breivik ein Fall für Psychiatrie

Im Prozess gegen den norwegischen Attentäter Anders Behring Breivik haben die Staatsanwälte in Oslo ihre Schlussplädoyers gehalten. Sie erklären Breivik für unzurechnungsfähig und fordern die Einweisung in die Psychiatrie. Der 33-Jährige ist angeklagt, im vergangenen Juli 77 Menschen in Oslo und auf der Insel Utöya ermordet zu haben.

Abendjournal, 21.6.2012

"In die geschlossene Psychiatrie"

"Unzurechnungsfähig" lautet das Urteil der Osloer Staatsanwaltschaft. Staatsanwalt Svein Holden erläutert in seinem Plädoyer, dass Breivik für die 77 Morde nicht verantwortlich gemacht werden kann: "Wir können nicht wirklich beweisen, dass Anders Behring Breivik geisteskrank ist, es gibt da Zweifel. Doch wir stellen an das Gericht den Antrag, Anders Behring Breivik in die geschlossene Psychiatrie zu überstellen."

Schon zuvor hat Staatsanwältin Inga Bejer Engh davon gesprochen, dass der 33-Jährige von Gewalt-und Mordfantasien angetrieben worden sei. Die politischen Erklärungen seien Fantasiegebilde gewesen. Engh schildert genau, wie Breivik die Anschläge durchgeführt hat, wie viel Menschen er getötet und verletzt hat. Und sie weist dabei auf das Alter der Toten auf der Insel Utoya hin. Durch das Massaker habe Norwegen ein Trauma erlitten. Immer wieder habe sich die Staatsanwaltschaft dieselben Fragen gestellt.

Ungläubiges Lächeln

Die Staatsanwaltschaft hält Anders Behring Breivik für krank. Doch der Angeklagte will für zurechnungsfähig erklärt werden. Deshalb hat er nach den Plädoyers der beiden Staatsanwälte ungläubig gelächelt, und bevor ihm am Ende des Prozesstages wieder die Handschellen angelegt wurden, seinen rechten Arm ausgestreckt und dabei die Faust geballt. Am Freitag halten Breiviks Verteidiger ihre Plädoyers.