Obsorge: Ein Fall fürs Höchstgericht

Das Landesgericht für Zivilrechtssachen in Wien vermutet eine Diskriminierung von unehelichen Vätern gegenüber ehelichen Vätern und den Kindesmüttern durch das Bürgerliche Gesetzbuch. Es geht darum, dass uneheliche Väter beim Gericht nicht einmal einen Antrag auf gemeinsame Obsorge fürs Kind stellen dürfen. Jetzt müssen die Verfassungsrichter entscheiden, ob das weiter so bleiben kann.

Mittagsjournal, 28.6.2012