Bahn: 30 Prozent mehr Beschwerden

Können Probleme zwischen Kunden und Bahnunternehmen nicht gelöst werden, kann man sich an den staatlichen Bahnregulator, die Schienen-Control wenden, dessen Schlichtungsstelle in Wien ihre Jahresbilanz 2011 präsentiert hat. Demnach hatten die Schlichter um ein Drittel mehr zu tun.

Abendjournal, 28.6.2012

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Bei der Schlichtungsstelle der Schienen-Control Gmb, der staatlichen, unabhängigen Stelle für Bahnangelegenheiten, gab es 2011 rund 30 Prozent mehr Beschwerden als im Jahr davor. Das liegt laut Maria-Theresia Röhsler, der Geschäftsführerin der Behörde aber nicht unbedingt daran, dass es um so viel mehr Probleme mit österreichischen Bahnunternehmen gibt. Sie führt den Zuwachs vor allem auf den besseren Bekanntheitsgrad der Schienen-Control zurück, der durch Folder, durch Informationen in den Medien und auch durch Aushänge an Bahnhöfen erreicht werden konnte.

Hauptthema Geld

Insgesamt wurden im Vorjahr 659 Beschwerden bearbeitet, in 80 Prozent der Fälle konnte eine Einigung zwischen Fahrgast und Bahnunternehmen zustande gebracht werden. Dabei wurden Entschädigungen sowie Strafnachlässe in der Höhe von mehr als 27.500 Euro erzielt. Die meisten Probleme gab es bei aus der Sicht der Fahrgäste ungerechtfertigten Fahrgeldnachforderungen, bei Inkassogebühren und bei Fahrpreiserstattungen für nicht genutzte Tickets. Doch auch Fehlinformationen und das Ignorieren von Kundenanfragen sorgten für Ärger.

Verbesserungen erreicht

Laut Schienen-Control-Chefin Röhsler gab es im Vorjahr aber auch positive Entwicklungen. Unter anderem sei die Frist, in der ein Ticket erstattet werden kann, von einem Monat auf sechs Monate verlängert worden, sagt Röhsler. Auch dass jetzt auf Bahnhöfen Informationen über Fahrgastrechte ausgehängt werden, wo auch auf die Schlichtungsstelle der Schienen-Control hingewiesen wird, ist für Röhsler ein großer Fortschritt. Als Erfolg führt Röhsler auch an, dass die Reduzierung der Fahrgeldnachforderungen für Jugendliche in die Tarifbestimmungen der ÖBB-Personenverkehr aufgenommen worden sei.

Wer sich an die Schlichtungsstelle der Schienen-Control wenden möchte, muss vorher allerdings schon selbst versucht haben, mit dem Bahnunternehmen eine Lösung des Problems zu finden. Erst wenn dieser Versuch scheitert, kann die Behörde einschreiten.

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