Kinderpornoring: Folgen für Beschuldigte
Der österreichischen Polizei ist der bisher größte Schlag gegen Kinderpornographie gelungen - bei 272 Verdächtigen wurden Bilder und Videos von missbrauchten Kindern beschlagnahmt. Unter den Beschuldigten sind auch Angehörige von Berufsgruppen, die jeden Tag mit Kindern zu tun haben. Personen, die kinderpornografisches Material ansehen, werden auf freiem Fuß angezeigt.
8. April 2017, 21:58
Morgenjournal, 5.7.2012
Arbeitgeber wird informiert
Zehntausende sind in Österreich Tag für Tag auf Internet-Seiten mit kinderpornographischem Material unterwegs, sagen Experten. Und immer wieder auch Lehrer, Erzieher oder Ärzte. Normalerweise werden Personen, die Kinderpornos ansehen, auf freiem Fuß angezeigt, bis es zu einem Gerichtsverfahren kommt.
Handelt es sich bei den Angezeigten um jemanden, der beruflich mit Kindern zu tun hat, wie etwa Lehrer, wird zusätzlich der Arbeitgeber informiert, sagt Dagmar Albegger, Sprecherin des Justizministeriums
Das gilt zumindest für öffentlich Bedienstete. Der Dienstgeber kann dann entscheiden, wie er weiter vorgeht, ob er den Verdächtigen zum Beispiel vorläufig vom Dienst suspendiert.
Tätigkeitsverbot bei Verurteilung
Wird jemand, der beruflich mit Kindern zu tun hat, verurteilt, kann der Richter ein sogenanntes Tätigkeitsverbot verhängen, wenn davon auszugehen ist, dass es zu weiteren strafbaren Handlungen kommt.
Dieses Tätigkeitsverbot kann bis zu fünf Jahre ausgesprochen werden oder auch auf unbestimmte Zeit. Der Richter kann aber auch generell verbieten, dass der Verurteilte mit Kindern in Kontakt tritt.
Eintrag in Sexualstraftäterdatei
Wird ein Kinderporno-Konsument rechtskräftig verurteilt, so scheint die Strafe als Zusatz im Strafregisterauszug auf, in der sogenannten Sexualstraftäterdatei. Auf diese Datei haben Polizei, Schulbehörden sowie Jugendämter Zugriff.