Scheuch weist Rücktrittsaufrufe zurück

Der Kärntner FPK-Chef Uwe Scheuch will nicht zurücktreten - auch wenn Bundespräsident und Nationalratspräsidentin ihm das nahe legen. Das Urteil - sieben Monate bedingte Haft und 150.000 Euro Geldstrafe für Geschenkannahme - wird Scheuch anfechten, seinen Kritikern kontert er mit einem Gegenangriff.

Morgenjournal, 9.7.2012

Gegenangriffe

Gegenüber Ö1 verteidigt Uwe Scheuch seine Entscheidung im Amt zu bleiben mit Gegenangriffen: "Der Bundespräsident muss aufpassen, dass nicht die Freiheitliche Partei ihn zum Rücktritt auffordert." Denn Fischer dürfe das vom Parlament verabschiedete ESM-Gesetz nicht unterschrieben. Und an Parlamentspräsidentin Barbara Prammer (SPÖ): Die müsse aufpassen, "dass sie nicht ihren eigenen Bundeskanzler zum Rücktritt auffordert." Scheuch meint damit die Ermittlungen gegen Bundeskanzler Faymann und Staatssekretär Ostermayer in der Inseratenaffäre.

Die Rücktrittsaufforderungen sehe er entspannt, sagt Scheuch. Es gebe ein Gesetz, das Rücktritte regelt, und er sei nicht rechtskräftig verurteilt und damit ein "unbescholtener Bürger". Und selbst wenn das Urteil rechtskräftig würde, wäre das in einem Rahmen, in dem das Gesetz keinen Rücktritt vorsehe.

"Noch Jahre arbeiten"

Scheuch fordert weiter einen Freispruch. In einigen Monaten, der Termin steht noch nicht fest, kommt es zur Verhandlung am Oberlandesgericht Graz. Wenn es dann ein rechtskräftiges Urteil gebe, werde er mit seinen Parteifreunden darüber beraten. Derzeit sehe er aber keinen Grund für einen Rücktritt. Er werde in den nächsten Monaten und Jahren weiter intensiv für das Land arbeiten und sich bei der nächsten Landtagswahl der Wahl stellen.

Auch das Amt ruhend zu stellen, wie es der wegen Untreue angeklagte Kärntner ÖVP-Obmann Josef Martinz gemacht hat, kommt für Scheuch nicht in Frage.