Beschneidung: Rechtliche Lage unklar

Die Debatte um religiöse Beschneidungen von Buben, die gerade in Deutschland heftig geführt wird, erreicht nun auch Österreich. Die Initiative gegen Kirchenprivilegien fordert, diese Beschneidungen zu verbieten, denn das sei strafbare Körperverletzung - genauso hat das Kölner Landgericht in seinem Urteil argumentiert. Das österreichische Justizministerium hingegen sagt, es gebe gar keine eindeutige Regelung.

Morgenjournal, 18.7.2012

Religionsfreiheit gegen Kinderschutz

Religiöse Beschneidungen werden in Österreich durchgeführt und nicht strafrechtlich verfolgt, sagt Christian Manquet -
Abteilungsleiter für Strafrecht im Justizministerium, und zwar auch, weil die Gesetzeslage nicht eindeutig ist. Der Tatbestand einer Körperverletzung kann zwar durch eine Beschneidung erfüllt werden, das heiße aber nicht unbedingt, dass sie strafbar sei. Denn wenn ein Erwachsener in die Beschneidung einwilligt, gibt es kein Problem, sagt Manquet. Anders kann es aussehen, wenn Eltern für ein Kind entscheiden. Im Gesetz finden sich dazu unterschiedliche Meinungen, so Manquet.

Religionsfreiheit gegen Kinderschutz also - darauf läuft die Debatte auch in Deutschland zusehends hinaus. Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte hat gestern an die Bundestagsabgeordneten appelliert, sich der Verantwortung für das Kindeswohl bewusst zu sein. In Österreich gibt es, anders als in Deutschland, kein Gerichtsurteil. Ob es Klagen geben wird, hänge davon ab, wie sich die Debatte weiter entwickelt, sagt Christian Manquet. Der Kinderschutz sei jedenfalls in den vergangenen Jahren gestärkt worden.

In Deutschland will die Mehrheit der Parteien im Bundestag sicherstellen, dass Beschneidung straffrei ist, im Herbst soll es einen Gesetzesentwurf geben.

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