ZInsmanipulationen: EU will Strafen

Nach den Zinsmanipulationen europäischer Großbanken will die EU-Kommission Konsequenzen ziehen und solche Machenschaften in Zukunft verhindern. Nicht zum ersten Mal sollen strengere Regeln her. Dieses Mal will die Kommission erreichen, dass in allen 27 EU-Staaten einheitliche Gesetze gegen Insiderhandel und Marktmanipulationen gelten.

Mittagsjournal, 25.7.2012

Aus Brüssel berichtet Sabine Schuster.

"Mangel an Moral"

Libor und Euribor sind Zinssätze wenn sich Banken untereinander Geld leihen. Jeden Tag melden die großen Banken, zu welchen Konditionen sie am Markt Gelder von anderen Banken aufnehmen beziehungsweise angeboten bekommen - und aus diesen Angaben werden dann Libor und Euribor errechnet, beides sind Referenzzinssätze für eine große Anzahl an Finanzmarktgeschäften wie bespielsweise kurzfristige Kredite oder Festgelder. Einige Banken, wie die Barclays Bank oder die Deutsche Bank, stehen im Verdacht, Libor und Euribor manipuliert zu haben - durch die Meldung von falschen Zinssätzen. Experten sprechen von einem Schaden in Milliardenhöhe. Michel Barnier, EU-Binnenmarktkommissar: "Diese Manipulationen belegen, dass es an Moral gefehlt hat. Dass einige Finanzakteure sich skandalös verhalten haben - und das zu Lasten von Unternehmen, Bürgern und der öffentlichen Hand."

Muss Straftatbestand werden

Keinerlei Toleranz mehr gegenüber derartigen Akteuren, das ist die Richtschnur, die die EU-Kommission jetzt ausgibt. Denn nicht in allen Mitgliedsstaaten gibt es strenge Gesetze, das müsse sich ändern, so Justizkommissar Viviane Reding: "Mitgliedsstaaten müssen Manipulationen, die die Berechnung von Richtwerten beeinflussen, als Straftatbestand aufnehmen und mit abschreckenden Strafen versehen."

Strafen so hoch wie Gewinn

Die Kommission nennt keine konkreten Strafen, die sollen die Länder selbst festlegen. Allerdings behält sich die EU-Kommission das Recht vor, später doch noch einheitliche Mindeststrafen vorzuschlagen, wenn sie es für angemessen hält. Mit der Initiative ergänzt die Kommission ihre Gesetzesentwürfe gegen Marktmissbrauch und Insiderhandel vom vergangenen Oktober. Das Regelungspaket sieht vor, dass Geldstrafen in der EU künftig mindestens so hoch sein müssen, wie der Gewinn der aus dem Marktmissbrauch geschlagen wurde. Und für die Verantwortlichen soll das maximale Bußgeld nicht unter fünf Millionen Euro liegen.

Damit die Regeln in Kraft treten können, müssen das europäische Parlament und die Mitgliedsstaaten noch zustimmen. Sie sind aber nur ein weiterer Schritt der Regulierung im Finanzbereich - das hat die EU-Kommission heute erneut bekräftigt.