Reaktionen der EU zu Glühbirnenverkauf

In der EU-Kommission heißt es, man wollte in der Regelung Platz lassen für Spezialanwendungen wie etwa in Verkehrsampeln oder in der Industrie. Dass das jetzt zumindest theoretisch zum Schlupfloch für den flächendeckenden Verkauf werden könnte, hat offenbar auch die EU-Kommission in Brüssel überrascht.

Morgenjournal, 9. 8. 2012

Rechtlich erlaubt

Es genügt ein einfacher Verpackungshinweis. "Nicht für den Haushalt geeignet", muss für jeden Kunden sichtbar auf jeder Glühbirnenverpackung stehen, dann ist der EU-Verordnung fast schon genüge getan. Wer will schon prüfen, ob der Käufer damit nicht doch sein Wohnzimmer beleuchtet, statt die Birne etwa in einem Terrarium einzusetzen.

Allzu einfach, räumt auch Marlene Holzner, die Sprecherin des für die Glühbirnenverordnung verantwortlichen Energiekommissars Günther Oettinger, ein. "In dieser Verordnung steht tatsächlich drinnen, dass ein Hersteller erklären kann, dass eine Glühbirne nicht für den Haushalt zu gebrauchen ist, sondern nur für die Industrie. Und damit ist die Sache eigentlich erlaubt. Unabhängig davon, gibt es natürlich eine andere Gesetzgebung und wir werden uns die Gesetzgebung deswegen genau ansehen müssen."

EU bleibt dabei

Genauer ansehen will man sich, ob der Verkauf nicht doch mit den bestehenden Regelungen zu unterbinden ist. Derzeit beschränkt sich der Verkauf ja noch aufs Internet und einige Spezialgeschäfte. Versuche, das Glühbirnenverbot zu umgehen, hat es aber schon früher gegeben. Holzner: "Wir hatten ja einen sehr findigen Unternehmer, der Glühbirnen als Heizbälle vertrieben hat und da hat es nicht lange gedauert, bis die zuständige Behörde gesagt hat: Er muss das unterlassen."

Von der Richtigkeit des Glühbirnenverbots gibt sich die Kommission nach wie vor überzeugt. Das Verbot entspringe auch keiner Laune der EU, sondern werde auch von anderen Ländern durchgezogen; darunter die USA, Kanada und Australien.