ÖVP-Durchgriffsrecht: Länder eher dafür
Es ist keine gute Zeit für die ÖVP. In Kärnten musste Landesparteichef Josef Martinz zurücktreten, nachdem er zugeben musste, von Steuerberater Dietrich Birnbacher Geld für die Partei angenommen zu haben. Jetzt wünscht sich Bundesparteiobmann Michael Spindelegger in einem Interview für das Nachrichtenmagazin News ein verstärktes Durchgriffsrecht auf die Landesparteien. Von Niederösterreichs Landeschef Pröll kommt dafür Unterstützung.
8. April 2017, 21:58
Mittagsjournal, 9. 8. 2012
Verständnis aus Tirol
Aus Tirol kommt Verständnis für das Ansinnen von Parteichef Spindelegger. Landeshauptmann Günther Platter: "Ich bin gesprächsbereit, insbesondere, wenn der Reinigungsprozess in einer Landespartei nicht funktioniert. Da kann es nicht sein, dass der Bundessparteiobmann zuschauen muss und keine Möglichkeit hat, hier einzugreifen."
Im Prinzip müssen Landesparteien selbständig sein und ihre Personalentscheidungen selbst treffen können. Aber das Beispiel Kärnten zeige, dass es im Notfall auch andere Wege geben sollte.
OÖ hat Vorbehalte
Man solle doch bitteschön nicht von Kärnten auf die restlichen Bundesländer schließen, appelliert Oberösterreichs Landeshauptmann Josef Pühringer. Ein Durchgriffsrecht auf die Länder kann er sich dennoch vorstellen, allerdings sollte dieses nicht allein beim Parteichef liegen, sondern beim Parteivorstand. "Zumindest ab dem Zeitpunkt der Anklage hätte Martinz meines Erachtens, seine Funktionen zumindest Ruhe stellen sollen." Und wenn er das nicht freiwillig gemacht hätte und wenn es rechtlich möglich gewesen wäre, hätte der Bundesparteivorstand zu diesem Zeitpunkt eingreifen sollen, so Pühringer.
Verständnis auch aus Wien
Verständnis für das Verlangen von Michael Spindelegger hat auch Wiens Landeschef Manfred Juraczka. "Man muss natürlich aber sehr gut aufpassen, dass die Unabhängigkeit, die Autonomie der Landesparteien, die ja gerade in der ÖVP eine große Tradition hat – ich glaube zu Recht – in der Tagesarbeit erhalten bleibt und so etwas wirklich nur für Gefahr in Verzug Gültigkeit hat." Gefahr in Verzug wäre ganz schlicht und einfach dann, wenn es Situationen gebe, wo man allerorts schon die Notwendigkeit zu Handeln erkennen würde, bis auf die betroffene Landesgruppe. "Dann sollte man mit denen mal in Gespräche eintreten und im letzten oder im härtesten Fall, dann auch die Möglichkeit haben, die zu Aktivitäten anhalten zu können.", sagt Juraczka.
Ablehnung aus Salzburg
Ablehnung kommt hingegen aus Salzburg. Die Salzburger Volkspartei sei eine eigenständige Partei, die von keinerlei Skandalen betroffen ist. Ein Durchgriffsrecht der Bundespartei sei daher kein Thema, so Landeschef Haslauer in einer schriftlichen Stellungnahme. In Salzburg sorge man selbst für Sauberkeit und Ordnung.