Umstrittene Kreditvergabe an Fluglinie

OGH kippt teilweise Urteile im Kärntner Hypo-Prozess

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat die erstinstanzlichen Freisprüche für den ehemaligen Hypo-Vorstand Wolfgang Kulterer und zwei weitere Angeklagte aufgehoben. Es geht dabei um die umstrittene Kreditvergabe an die damals marode Fluglinie Styrian Spirit. Die drei Angeklagten waren im März 2011 vom Landesgericht Kärnten vom Vorwurf der Untreue freigesprochen worden, der OGH hat die Urteile nun aber aufgehoben.

Abendjournal, 21.8.2012

Tanja Geleckyj

Urteile widersprechen Gutachten

Im Ersturteil des Landesgerichts Kärnten gebe es Begründungsmängel, so der OGH. Die Freisprüche würden dem Inhalt des eingeholten Gerichtsgutachtens völlig widersprechen. Der Gutachter war zu dem Schluss gekommen, dass der Zwei-Millionen-Euro-Kredit an die Fluglinie unvertretbar gewesen sei, da diese seit der Gründung in einer kritischen finanziellen Situation steckte.

Zweifelhaft sei auch, dass sich die ehemaligen Bankmanager auf eine nur mündlich erteilte Kredithaftungszusage des damaligen Landeshauptmanns Jörg Haider (FPÖ/BZÖ) verlassen konnten, so der OGH weiter.

Kulterer stellt sich auf neues Verfahren ein

Ex-Hypo-Vorstand Kulterer reagierte nach der Urteilsverkündung überrascht. Er sei klarerweise enttäuscht, bereite sich aber auf ein neues Verfahren vor. "Wir werden uns ordentlich rüsten und hoffen, dass wir das gleiche Ergebnis erzielen", sagte Kulterer im Ö1-Abendjournal. Kulterers Anwalt, Ferdinand Lanker, hofft im neuen Verfahren auf einen Freispruch seines Klienten. Da Begründungsmängel vorlägen, kommt es auf das Erstgericht an, diese Begründungen im Urteil darzulegen, so Lanker.

Betreffend einer weiteren Kreditvergabe sind die Freisprüche der drei Angeklagten bestätigt worden. Hier ging es um einen 150.000-Euro-Kredit an einen Privatdetektiv. Zwar gebe es auch hier Widersprüche in der erstgerichtlichen Entscheidung, sagt der Oberste Gerichtshof, diese seien aber von der Staatsanwaltschaft Klagenfurt nicht beeinsprucht worden.